4.12.10

Saver Benedikt | Leserartikel | ZEIT ONLINE

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Saver Benedikt

Erstaunliches erreicht den Christenmenschen und auch den Rest der verdutzten Welt in den letzten Tagen aus dem Vatikan seitens des heiligen Vaters. Kondome, immer schon – in Kombination mit der Schwangerschaftsverhütung – ein Reizwort innerhalb der katholischen Kirche, möchte Papst Benedikt nicht mehr als absolut verboten ansehen. Schon will man jubeln und ihm, wie der Gesamtheit der katholischen Kirche, eine gewisse Einsicht bescheinigen – doch weit gefehlt: Im Endergebnis strebt er lediglich einem neuen Höhepunkt der Bigotterie und des Fanatismus entgegen. Nicht, was er tut, ist entscheidend – was er unterlässt, ist es.

Natürlich ist es zuerst positiv, dass der Papst Kondome zum Schutz gesunder Menschen vor ansteckenden Krankheiten offenbar erlauben möchte. Hiermit macht er gerade in einigen Gebieten auf dem afrikanischen Kontinent den Weg für eine Eindämmung der Verbreitung von Aids frei. Das diese Einsicht viel zu spät kommt, muss allerdings auch nicht weiter betont werden, auch nicht, dass Rom hier eine immense Schuld auf sich geladen hat, das sich selbst wichtiger nimmt als die, für die er angeblich da ist. Jedenfalls wird die katholische Kirche nicht müde, dies immer wieder zu betonen.

Äußerst fragwürdig ist allerdings weiterhin die Haltung dieses Papstes zu vielen anderen Fragen. Konzentriert man sich auf die Fakten und nicht auf das, was sich die zu früh Jublenden erhoffen, wird schnell klar, dass für diesen Papst immer noch die Kirche und ihr Dogma entscheidend ist und nicht der Mensch. Insbesondere seine Aussagen zum Islam deuten im Kern auf eine weitere Verhärtung hin. Auch von Seiten des Papstes wird im Grunde lediglich die Unfehlbarkeit des Glaubens ins Feld geführt, Ungläubige werden von Seiten des Vatikan defacto geächtet und als minderwertige Individuen angesehen. Auch geschiedene Christen bezeichnet er als Christen, die unterhalb dessen stehen, was für ihn ein Christ sein sollte. Der Begriff vom »Untermenschen« ist hier nicht mehr weit und die Parallele zu einigen Denkmustern innerhalb des Islam, der »Ungläubige« gerne als minderwertig darstellt, ist kaum von der Hand zu weisen.

Anpassen will er sich nicht, dieser Papst – er will es, übrigens völlig erwartungsgemäß und durch seine eigene Biografie begründet – immer noch nicht. Realitäten erkennt er offensichtlich nicht an, wie ihm auch die Individualität und die gesellschaftliche Entwicklung ein Dorn im Auge sind. Kein Wunder, dass er sich mit einigen Vertretern des Islam gut versteht, vertritt man in Teilen doch die gleiche menschenverachtende Haltung, die immer noch glaubt, ein paar »Warme Worte« könnten Humanität ersetzen und der Glaube stünde über dem Individuum, natürlich neben seinen heiligen Männern. Es geht um Macht und um nichts sonst. Was diesen Papst im Jahr 2010 nach wie vor auszeichnet, ist sein extremes Herrschaftsdenken, das dem eines Despoten nahekommt. Hierzu gesellt sich eine unglaubliche Borniertheit beim Blick auf den angeblich so beliebigen Wohlstandsbürger und sein Verdacht, die Trennung von Sexualität und Ehe würde zur Beliebigkeit führen. Das tut sie natürlich nicht. Beliebigkeit ist gänzlich unabhängig von Rechtserhältnissen und auch von Sakramenten.

Alles, was für diesen Papst zählt, ist die katholische Kirche und ihr Erhalt in der bekannten Form. Dieser Kirche als Machtinstrument gilt seine Sorge, nicht den Menschen. Wie ist es sonst erklärlich, dass Vorgänge im Zusammenhang mit der Pius-Bruderschaft und dem sexuellen Missbrauch fast ausschließlich aus der Kirchen- kaum aber aus der Perspektive der Opfer gesehen werden. Das sexueller Missbrauch zuerst ein Problem der Opfer ist und nicht der Kirche – diese Einsicht scheint Papst Benedikt verborgen geblieben zu sein. Naiv mag wohl der gelten, der in den aktuellen Aussagen des Papstes eine Weiterentwicklung oder gar Öffnung der katholischen Kirche erkennen will. Sie ist schlicht und einfach nicht vorhanden. Eher das Gegenteil ist der Fall und sich bietende Chancen werden seitens der katholischen Kirche nicht genutzt. Es bleibt dabei, dass Papst Benedikt monarchenhaft regiert und sich selbst defacto zum Gott erklärt – belegt durch sein Werten, sein Handeln und seine Unterlassungen.

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28.11.10

Universelles Leben - Das Leid der Tiere ist das Grab der Menschen

Das Leid der Tiere ist das Grab der Menschen

„Tiere sind auch nur Menschen“, so titelte am 12.8.2010 die renommierte Zeitung „Die Zeit“. In einem Plädoyer für den Vegetarismus exponierte sich die Redakteurin Iris Radisch mit einer revolutionären Frage: Dürfen wir Tiere überhaupt töten? Schon das Titelbild gab darauf die Antwort: „Schluss damit!“ stand auf zwei blutigen Steaks.
Sie schreibt: „Die alles entscheidende Frage, dürfen wir Tiere töten, um ihre Leichen zu essen, haben wir seit Ewigkeiten beantwortet. Vielleicht nicht mit dem Kopf, aber doch mit den Zähnen. Der Tieresser steht auf der Siegerseite der Evolution. Er ist der König der Nahrungskette.“

Wie gebärdet sich der König der Nahrungskette? Königlich? Wahrlich nicht! Die „Untertanen“ des „Nahrungskettenkönigs“ werden nicht nur auf brutalste Art und Weise gehalten, gejagt, gefischt, getötet, geschlachtet, und, Sie erlauben, gefressen – sie werden auch ihrer Lebensgrundlage beraubt, indem die Mutter Erde, die das Leben in so mannigfacher Art und Weise hervorbringt, bis an den Kollaps herangeführt wird.
Dies ist die Antwort des „Nahrungsketten-Königs“ Mensch, die er, wie die „Zeit“-Redakteurin und Vegetarierin Iris Radisch sagt: „... mit den Zähnen, aber nicht mit dem Kopf beantwortet hat.“

Wäre die Antwort mit dem Kopf, oder gar mit dem Herzen, denn so schwer? Hat Gott, der Ewige, durch Mose nicht unmissverständlich in Seinen Geboten das Wort für das Leben gesprochen?: „Du sollst nicht töten!“
Und hat Jesus von Nazareth nicht ebenso unmissverständlich gesagt: „Was ihr einem der Geringsten antut, das habt ihr Mir getan“!
Das ist das Gebot des Lebens, einerlei, wie das aus der Sicht der modernen Menschen auch aussehen mag, deren Schlachtmaschinerie im Vergleich zu früher nicht weniger blutig, nur weniger sichtbar eingerichtet ist.

Das Recht des Menschen auf leibliche
Unversehrtheit – und das Tier?

Iris Radisch bringt in ihrem Artikel etliche Argumente, die in der intellektuellen Auseinandersetzung mit Vegetarismus in Pro und Kontra landläufig angeführt werden, um dann selbst zu sagen: „Doch ersparen auch sie uns nicht die alles entscheidende Frage ...: Wer darf wen töten und warum? Der Mensch genießt das Recht auf leibliche Unversehrtheit. Das Recht des Tieres, das wir ihm einräumen, besteht demgegenüber darin, vor dem Zerstückelt- und Ausgenommenwerden durch einen Metallbolzen, der ihnen den Schädel spaltet, betäubt oder, an einem Haken kopfüber aufgehängt, durch ein elektrisches Wasserbad gezogen zu werden. Das Ungleichgewicht der Rechte springt ins Auge.“ So Iris Radisch weiter. „... Es ist die Grundlage dessen, was wir als Normalität bezeichnen. Aber was, wenn wir uns einfach geirrt haben? Ist es möglich, dass, was seit Jahrtausenden als normal gilt, dennoch ein ungeheueres Unrecht ist?“
Und sie führt weiter aus: „Ja, es ist möglich. Die Gründe, die wir für das eklatante Ungleichgewicht der Rechte zwischen Mensch und Tier geltend machen, sind allesamt windig.
Was für ein Hochmut! Ein paar minimale Unterschiede im genetischen Code sollen uns dazu
berechtigen, unsere nahen Verwandten, die Kühe, Schweine, Pferde und Schafe, essen zu dürfen? Das Tier, sagt die im Christentum gepflegte Legende, könne nicht denken und habe keine Seele. Sein »Mangel an Vernunft«, so Kirchenvater Augustinus, bestimme es zum Schlachtvieh, die »gerechte Anordnung des Schöpfers« habe sein »Leben und Sterben unserem Nutzen angepasst«.“

Diese Geisteshaltung des in der Institution katholisch als heilig verehrten Kirchenvaters Augustinus hat in der Folge alle Jahrhunderte des sogenannten christlichen Abendlandes geprägt, in der das Tier dem Menschen aufgrund der angeblich „gerechten Anordnung des Schöpfers“ mitleidlos seiner Ausschlachtung ausgeliefert ist. Milliarden von qualvollen Tierschicksalen klagen die Institution Kirche und deren „Väter“ an, für das Elend der Tiere und die damit einhergehende Verrohung der Menschen verantwortlich zu sein.

Kommen wir noch einmal auf Iris Radisch zurück. Sie schreibt weiter: „Was, wenn die Tiere uns für ebenso seelenlos halten wie wir sie, nur weil wir so anders sind?
Heute weiß man, dass sich der Mensch entgegen den frommen Wünschen der christlichen Philosophen hinsichtlich der Erbinformation nur geringfügig von den anderen Säugetieren unterscheidet. Das Nervensystem, die Verarbeitung von Reizen, Emotionen wie Angst und Panik sowie das Empfinden von Schmerzen sind bei Mensch und Tier identisch. Es ist unmöglich, in unserem Zusammenleben mit den Tieren alles richtig zu machen. Doch gibt uns das noch lange nicht das Recht, alles falsch zu machen.“
Ein Blick in die Welt mit ihren zunehmenden Katastrophen, die immer gigantischere Ausmaße annehmen, zeigt uns, dass wir – die Menschheit, der „Nahrungskettenkönig“ – im Umgang mit der Natur und unseren Mitgeschöpfen tatsächlich „alles falsch gemacht“ haben. Die Rechnung der Natur ist präsentiert, bald wird die Quittung folgen. Wo die Natur die Anzahlungen für die aufgelaufenen Schulden einfordert, da wird immer wieder der Ruf laut: „Warum lässt Gott das zu?“.

Gott mahnte und warnte

Gott, der Ewige, lässt Seine Kinder nicht einfach in die selbstverursachten Schwierigkeiten abgleiten. Durch die Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz des Lebens entfernten sich die Menschen immer mehr von dem in jedem Menschen liegenden Urgrund allen Seins, von Gott, der über das feine Empfinden, das Gefühl und das Gewissen Seine Menschenkinder zu führen vermag, dann, wenn diese es möchten.

Kann Gott den Einzelnen nicht erreichen, da dieser sein Gefühl, sein Gewissen, abgetötet hat, dann lässt Er Sein Menschenkind dennoch nicht ohne Mahnung und Warnung in die Wirkungen des Gesetzes von Saat und Ernte fallen. Gott, der Ewige, unser himmlischer Vater, mahnte zu allen Zeiten durch erleuchtete Männer und Frauen und durch Seine Wortträger, die wahren Gottespropheten. Er rief und ruft die schuldverstrickte Menschheit zur Umkehr auf.

So auch heute. Seit über 35 Jahren ruft Gott, der Ewige, durch Sein Instrument, die Prophetin und Botschafterin Gottes, Gabriele, in unsere Zeit hinein; Er mahnt, und Er warnt vor den Folgen jeglichen Handelns, das gegen Sein Gesetz des Lebens ist. Schon im Jahr 1977 mahnte Christus durch das Prophetische Wort: „Es ist fünf vor zwölf!“ In den folgenden Jahren mahnte der Christus-Gottes-Geist wieder und wieder in unzähligen Botschaften aus dem All und rief die Menschen zur Umkehr auf.
Im Jahr 1999 veröffentlichte Gabriele in dem Zyklus „Der Prophet“ eine Broschüre , die weltweit zum Vorreiter des Umdenkens gegenüber den Tieren wurde: „Tiere klagen – der Prophet klagt an!“ Bald darauf folgte eine weitere Broschüre aus der Reihe „Der Prophet“ mit dem Titel: „Der Mord an den Tieren, ist der Tod der Menschen.“
In eindringlichsten Schilderungen wird der bestialische Umgang der Menschen – insbesondere der Schlächter, der Jäger und der Tierkannibalen – mit den Tieren aufgezeigt und angeprangert. Dort schreibt Gabriele: „Die Katastrophen der Erde sind das Spiegelbild der Katastrophe Mensch.“ In bis dahin nie dagewesener klarer Analyse wird der Urheber der Katastrophen aufgespürt. Es wird aufgezeigt, dass es zu allen Zeiten in erster Linie die Priestermänner waren und sind, die das Töten von Tieren nicht nur zulassen, sondern durch ihren blutigen Opferkult geradezu die Basis geschaffen haben für den unsäglich grausamen Umgang der Menschen mit den Geschöpfen Gottes.

Seit über dreitausend Jahren mahnt und ruft Gott, der Ewige, durch Seine Gottespropheten.
Durch Mose gab Er uns das Gebot „Du sollst nicht töten.“
Durch Jesaja sprach Gott: „Die Widder, die ihr als Opfer verbrennt, und das Fett eurer Rinder habe Ich satt; das Blut der Stiere, der Lämmer und Böcke ist Mir zuwider.“ (Jes. 1,11)
Durch Hosea sprach Gott, der Ewige: „Liebe will Ich, nicht Schlachtopfer; Gotteserkenntnis statt Brandopfer.“ (6,6) Und durch Jeremia: „Eure Brandopfer gefallen Mir nicht, eure Schlachtopfer sind mir nicht angenehm.“
Wenn auch heute der häusliche Grill und die Bratpfanne zum Ersatz für den bluttriefenden Opferaltar der Priestermänner wurden und der Küchentisch als Sezierbank für das Ausweiden von Tierkadavern dient, so ist doch die Basis für diese blutrünstigen Verhaltensweisen zu allen Zeiten von den Priestermännern vorgegeben worden.

„Was ihr einem der Geringsten antut ...“

Was sprach Jesus von Nazareth? „Ich Bin nicht gekommen, die Gesetze aufzuheben, sondern sie zu erfüllen.“ Und Er mahnte uns: „Was ihr einem der Geringsten antut, das habt ihr Mir getan.“ Wer sind denn die Geringsten? Für gewöhnlich denken wir an die in bitterster Armut und Not lebenden Kinder und Menschen, die vor Hunger sterben. Für sie bestehen in der globalisierten Welt kaum Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie gehören wahrlich zu denen, die aus der Sicht der Reichen, die an überfüllten Tischen sitzen, als gering geschätzt werden.
So mancher denkt außerdem an die Kinder, die den perversen Kinderschänderverbrechern hilflos ausgesetzt sind und unsäglich viel Leid, Not und Gewaltanwendung zu ertragen haben. Auch so mancher Priester sieht in diesen schwächsten Gliedern der Gesellschaft die Weideflächen für seine Gier nach Misshandlung eines dieser sogenannten Geringsten. Sicher gilt auch für sie das Jesuswort: „Was ihr einem der Geringsten antut, das habt ihr Mir angetan.“
Doch blicken wir aus dem Gesetz des Lebens, wie es Gott, der Ewige, uns durch Gabriele nahe bringt, auf diese Aussage, dann erfassen wir, dass alles Leben, alles Sein, den Odem Gottes trägt und infolgedessen ein Teil der großen Schöpfungseinheit ist. Wer den geringsten Baustein der Schöpfung, sei es ein Mensch, ein Tier, eine Pflanze oder auch das Mineralreich, mutwillig schädigt, der vergeht sich an einem der Geringsten und hat es also Ihm angetan, dem Christus Gottes, Der als Mitregent der Schöpfung allgegenwärtiges Sein ist, und somit an allem Anteil hat.

Die finstere Nacht der Jäger

Betrachten wir eine besondere Form der Geringschätzung der Tiere: die Jagd.
Ein Mensch, bei dem man normalerweise davon ausgeht, dass er ausgestattet ist mit Gefühl und Verstand, vertraut auch mit den Geboten Gottes wie „Du sollst nicht töten“, stattet sich selbst aus mit todbringenden Waffen und schleicht im Dunkel der Dämmerung in Wald und Flur, dem Lebensraum der Tiere, umher. Hinterlistig und heimtückisch bricht er ein in den Lebensraum von Rehen, Hasen, Füchsen, Wildschweinen und vielen anderen Lebewesen, um sein blutiges Handwerk zu verrichten. Seine Opfer sind fühlende Wesen, die ein ausgesprochen feines Gespür und sensible Sinne haben, die alles, was sie umgibt, in feinsten Nuancen registrieren. Sie atmen den gleichen Odem wie der Mensch, der heranpirscht, um sie zu ermorden.
Das Verhalten der Tiere ist auf die Gemeinschaft abgestimmt. Sie leben, so weit sie vom Menschen darin nicht gestört werden, in einer sozialen Struktur, die auf Einheit aufgebaut ist. In diese Einheit bricht der Jäger ein. Er pflückt nach seinem Gutdünken einzelne Tiere heraus, spielt Richter über Leben und Tod und kennt seinen eigenen wahren Ursprung nicht. Seine „nächsten Verwandten“, wie sie Iris Radisch nennt, erlegt er. Als hinterlistiger Beutefänger schleicht sich der „Onkel“ Jäger ins Gehölz, legt zur Kirrung Futterstellen an, um zu gegebener Zeit die Zutraulichkeit der Tiere mit dem Todesschuss zu quittieren. Als Rechtfertigung zum Lusttöten wird die Herstellung des Gleichgewichts in der Natur genannt.

Dazu können wir in „Der Prophet: Der Mord an den Tieren ist der Tod der Menschen“ folgendes lesen:
„Die Tiere in Wald und Flur sind heimatlos, denn hinterlistige Beutefänger lauern auf die Geschöpfe, um sie zu erlegen. Viele Menschen sind der irrigen Ansicht, sie müssten das Gleichgewicht in der Natur erhalten.“ „Keine Art vermehrt sich ohne Maß und Ziel. Die Populationen werden nicht durch Kampf und Tod von außen begrenzt, sondern durch inneres Maß. Die Jägerei zu diesem Zweck ist nicht nur untauglich, sondern auch vollkommen unnötig.“

Hören wir auch, was dazu Gott, der Ewige, der allweise Schöpfer des Universums, in Seinem Wort, gegeben durch Seine Prophetin und Botschafterin, Gabriele, dazu zu sagen hat: Er sprach:
„Ich Bin der Ausgleich in der gesamten Unendlichkeit und auch in den Naturreichen der Erde. Ich brauche keine gewichtigen Menschen, die glauben, das Gleichgewicht halten zu müssen.“
Was die Jäger an Leid, an Angst und Schmerz in Wald und Flur hineintragen, wird seine Wirkungen zeitigen; es wird auf den Feldern der Ewigkeit im Gesetz von Saat und Ernte sichtbar werden. Denn der Same der Grausamkeit, auch wenn er im Dunkel der Nacht in den Seelenacker eingebracht wird, bringt wiederum Früchte des Grauens hervor, die jedoch der zu ernten hat, der den Samen durch seine lebensvernichtenden Gefühle, Gedanken und Handlungen einbrachte.
Grausamkeit gegenüber Mitgeschöpfen legt die Finsternis der Nacht in die Seele des Urhebers. Aus dieser seelischen Verschattung kommt der Einzelne nur wieder heraus durch den Weg des Erkennens, des Bereuens, Bereinigens und des Nicht-mehr-Tuns sowie der Wiedergutmachung, soweit diese überhaupt noch möglich ist. Die Erkenntnis wird meist erst dann möglich, wenn den Täter Schicksalsschläge treffen, die der Einzelne jedoch, entsprechend jahrhundertelanger kirchlicher Indoktrination mit einem grausamen Gottesbild ausgestattet, als Strafe Gottes deutet. Der Schlächter und Jäger ist nun seiner eigenen seelischen Grausamkeit ausgeliefert, deren Speicherungen nun zu seiner Folter werden. Der Jäger wird in den Seelenbildern zum Gejagten; der Zerfetzer trägt selbst die belastenden Seelenfetzen. In diesen hängt die Speicherung all des Leides, der bitteren Qualen und der Angst, die der gewichtige Mensch einst seinen Mitgeschöpfen angetan hat.

Wie sieht denn das Leid aus, das der Jäger in den Wald und in die Fluren bringt? In der Broschüre „Der Prophet Nr. 16“ von Gabriele lesen wir: „Auf Rehe und Wildschweine schießt der tapfere Waidmann nicht einfach mit Patronen, sondern mit Geschossen, die sich im Inneren der getroffenen Tiere vergrößern bzw. teilen (Expansionsgeschosse) oder verbiegen (Deformationsgeschosse). Warum? Damit aus dem getroffenen Tier möglichst viele ‚Pirschzeichen’ herausgeschlagen werden: Blut, Magen- und Darminhalt, Schnitthaare, Knochensplitter etc. Das soll die Suche nach dem verwundeten, aber noch nicht toten Wild erleichtern. Damit das Wild bei dieser ‚Nachsuche’ nicht immer davonläuft, lässt man es einige Stunden ‚krank’ werden, wie die Jäger sagen. Erst dann stöbert man es auf, um das verendende Tier durch einen Fangschuss endgültig umzubringen. Anstelle dieser Tötungsart gilt auch das Abstechen des Tieres als waidgerecht. Der Großteil des Schalenwildes, z.B. Rehe, Hirsche, Rothirsche, Dammwild, Gemsen, Wildschweine, stirbt auf diese Weise nach stundenlanger Folter. Ist das Tier endlich tot, wird es sofort ‚aufgebrochen’. Die Gedärme und die anderen Innereien werden aus dem noch warmen Körper herausgerissen. Die Handlungsweise des Jägers unterscheidet sich hierbei kaum von der eines blutgierigen Raubtieres, das wir als ‚bestialisch’ zu bezeichnen pflegen.“

Ein kleiner Ausschnitt des Leides, das Nacht für Nacht tausendfach in den Wäldern durch Jäger verursacht wird.
Auf der Skala der Tiertöter könnte man ablesen, wer der Tiertöter in Vorinkarnationen war. Denn wie der Baum fällt, so bleibt er liegen: ein Tiertöter.
Und die, die das Fleisch verzehren, sind die Helfershelfer der Tiertöter.

Wer Tiere quält und tötet,
dient dem Gott der Unterwelt

Denn jeder Mensch, insbesondere in der sogenannten Christenheit, weiß um das Gebot: „Du sollst nicht töten“. Gott, der Ewige, hat all Seinen Geschöpfen das Leben geschenkt. Wer das Töten befürwortet, einerlei, in welcher Form und mit welcher Rechtfertigung, der ist gegen das Leben, und das Leben ist Gott. Aus Gott, dem Ewigen, sind alle reinen Seinsformen entstanden. Aus Ihm ist alles Leben hervorgegangen. Sein Odem belebt alle reinen Formen, alles Leben, denn Er ist das Leben, der Odem, in allem. Wer einem Geschöpf den Odem nimmt, der richtet sich gegen den Lebensspender, den Schöpfergott, den ewigen Geist, der in allem Leben die unvergängliche, ewige Kraft des Seins ist.

Für uns Menschen heißt Leben atmen. Wer kann uns den Atem geben? Welchen Odem hat das Tier, das im Wald hinterhältig erlegt wird? Welcher Odem lebt in dem Tier, das angstvoll seiner Schlachtung entgegensieht, das unter Qualen als Versuchstier leidet und getötet wird? Kein Mensch kann Leben geben, folglich dürfen wir es auch nicht nehmen, also nicht töten.
Mutwilliges Töten ist Mord. Wenn wir ein Lebewesen mutwillig, also vorsätzlich, töten, dann sind wir gegen das Leben, also gegen Gott. Wer sich anmaßt, für seine Zwecke ein Recht zum Töten abzuleiten, der stellt sich gegen das Gebot Gottes, das Er uns durch Mose gab: „Du sollst nicht töten.“ Können die Mächtigen dieser Welt, können Regierungen, können die Kirchenvertreter das Leben, den Odem Gottes, wiedergeben?

Welche Tragweite die Verwerfung dieses einen Gebotes hat, können wir am Zustand dieser Welt ablesen. Wie würde diese Welt, wir würde die Erde, ein wunderbarer Wohnplanet, bestellt sein, wenn dieses eine Gebot „Du sollst nicht töten“ konsequent erfüllt worden wäre? Über 3000 Jahre steht dieses Gebot mahnend vor uns Menschen. Wo stehen wir? Wo stehen die Mächtigen, wo stehen die Völker, wo stehen die Regierungen, wo stehen die Kirchen, vor allem all jene, die sich „christlich“ nennen? Stehen sie in der Erfüllung dieses einen grundlegenden Gebotes? Und wo stehen wir, jeder Einzelne von uns, insbesondere dann, wenn wir unseren Speisezettel ansehen?

Wir leben in einer Gesellschaft, die ihre Zeitrechnung auf die Geburt von Christus abgestimmt hat. Ist es nicht erbärmlich, dass diese Gesellschaft und mit ihr die ganze Menschheit 2000 Jahre nach Christi Geburt am Abgrund steht? Ist Jesus, der Christus, dafür gekommen? Die Erde leidet unter dem menschenverursachten Klimawandel. Hätten sich die Menschen, die dem sogenannten Christentum angehören, seit dem Erdenleben von Jesus, dem Christus, gewandelt, dann würde sich auch das Klima nicht zum Schlechteren wandeln.

Jesus, der Christus, lehrte uns: „Werdet vollkommen, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist.“ Jeder Einzelne hätte sich also wandeln müssen, dann hätten wir jetzt nicht den Klimawandel und schon gar nicht die Klimakatastrophe, denn der Mensch wäre nicht zur Katastrophe geworden. Dann wäre auch das Klima unter den Menschen sowie in der Beziehung zu der Natur und den Tieren nicht so katastrophal. Der Mensch ist der Katastrophenverursacher. Warum also klagen viele Menschen Gott an? Weil die Priestermänner mit ihren römischen Dogmen die Ursachen in die Geheimnisse Gottes hinein projizieren, anstatt sich selbst als die kultverbrämten Geheimniskrämer in die Pflicht zu nehmen.

Hätte Gott wirklich Geheimnisse, denen gar Not, Elend, Leid entsprängen, dann wäre ja Jesus, der Christus, ein Lügner gewesen und Seine Lehre, dass wir alle – ohne Ausnahme – einen liebenden himmlischen Vater haben, wäre die reine Blasphemie.
Warum kündete Christus den Tröster an, der uns in alle Wahrheit führt, wenn doch Gott angeblich Geheimnisse hat? Begeht Er Verrat an Seinem himmlischen Vater – oder haben Ihn nicht vielmehr all jene verraten, die von den Geheimnissen Gottes lehren?
Womit hat also die Christenheit, die ihre Zeitrechnung auf Jesus, den Christus, abstellt, diese Zeit gefüllt? Mit einem erfüllten Leben in Seiner Nachfolge?
2000 Jahre sogenannter Christenheit sind gefüllt mit Mord, Plünderung, Vergewaltigung, Ausbeutung, Knechtschaft von Mensch, Natur, Tieren, Pflanzen und der Mineralreiche der Erde, gefüllt mit der Rücksichtslosigkeit und Verdorbenheit, der Aufrüstung und Völkerfeindlichkeit, gefüllt mit Krieg, Folter, Verrohung und Grausamkeit.
Hat sich Jesus, der Christus, geirrt? Nein, Gott ist die Liebe, und die Liebe Gottes kennt keine Grenzen; sie gehört auch den Tieren, der Natur, der ganzen Mutter Erde. Wer Tiere quält, tötet, gleich mordet, die Erde schändet, der hasst Gott. Er dient dem Gott der Unterwelt, der der Gott des Grauens ist. Für den Vollzug seiner Abgötterei hat er Priester eingesetzt, die ihm dienen, indem sie allem Leben die Minderwertigkeit zusprechen, mit der sie sich selber ummantelt haben. Deshalb sprechen sie den Tieren die Seele ab und gehen gegen alles bestialisch vor, was edler, feiner, reiner ist als sie.
Wer Gott hasst, der bekämpft Seine Schöpfung. Er bringt Leid und Entzweiung in alle Lebensbereiche, einschließlich der Natur- und der Tierreiche, gemäß dem Gesetz des Gottes der Unterwelt: „Trenne, binde und herrsche“. Das „Verbinde und sei“, das dem Gesetz Gottes entstammt, ist ihm ein Dorn im Auge – weil es in die Einheit führt, in die Liebe Gottes, die alles umfasst, weil Gott, der Ewige, allumfassende Liebe ist.

Die Offenbarung des Schöpfers durch Gabriele,
Seine Prophetin für unsere Zeit

2000 Jahre nach dem Erdenleben von Jesus, dem Christus, sandte Gott abermals einen großen Gottespropheten – Gabriele –, durch die Er die Menschheit wiederum vor den Folgen ihres Verhaltens warnte. Jesus, der Christus, hat wahr gemacht, was Er uns versprochen hat. Er sandte uns den Geist der Wahrheit, den Tröster, der uns in alle Wahrheit führte und führt. Er ruft jeden Einzelnen. Und abermals lautet Sein Ruf: „Folge Mir“ – also Christus – „nach.“
Die Nachfolge des Gottessohnes ist gefragt, nicht der Kult, nicht die Rituale, nicht die Dogmen und Zeremonien. Denn: Was haben sie gebracht? Der Zustand der Welt ist das Spiegelbild der äußeren Kultreligionen. Übertünchte Fassaden, von außen hübsch anzusehen, innen sind sie „voll Moder und Totengebein“. Die Opferschalen der sogenannten Christenheit sind gleichsam überfüllt vom Totengebein ganzer Völker, Rassen und Nationen, aber auch von Milliarden Tierleibern, denen, statt Schutz und Fürsorge, Grausamkeit und Zerstörung entgegengebracht wurden und werden.
Deshalb ist es höchste Zeit, zu sagen „Schluss damit!“

In eindringlichsten Worten mahnte der Schöpfer durch Gabriele schon am 27. Februar 2001; der Schöpfer sprach durch das Prophetische Wort:
ICH BIN der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs. Ich Bin der Gott aller wahren Propheten.
Ich, GOTT, der Allmächtige, erhebe Meine Stimme durch Meine Prophetin und Botschafterin und richte sie an die Menschheit.
Hört auf, eure Mitgeschöpfe, die eure Tiergeschwister sind, zu verzehren!
Hört auf, sie zu quälen durch Tierversuche und durch Freiheitsentzug, indem ihr sie in Ställen haltet, die tierunwürdig sind! Tiere lieben die Freiheit, ebenso wie ihr, die Menschen.
Hört auf, Kleinsttiere, das Bodenleben, zu töten durch künstliche Düngemittel, auch durch Exkremente und dergleichen!
Hört auf, Wälder abzuholzen, abzubrennen und den Tieren in Wald und Flur den Lebensraum zu nehmen. Gebt ihnen ihren Lebensraum, Wälder, Felder und Wiesen, zurück; anderenfalls wird euer Schicksal, das ihr euch selbst auferlegt habt, euer Haus und Hof und eure Ernährungsquellen wegnehmen durch weltweite Katastrophen, die ihr selbst geschaffen habt durch euer Verhalten gegen das Leben, gegen die Reiche der Natur, einschließlich der Tiere.
Sollten die Menschen Meine Worte abermals dem Wind übergeben, dann wird für sie der Sturm, das weltweite Schicksal, einsetzen und die Menschen zu Hunderttausenden hinwegraffen – zum einen durch weltweite Katastrophen, zum anderen durch Krankheiten, die ähnlich wie Seuchen über sie hereinbrechen und die sie durch ihre Abkehr von jeglicher geistigen Ethik und Moral den Tieren auferlegt haben, die sie derzeit zu Tausenden verbrennen. Wer nicht umkehrt, dem wird es ähnlich ergehen.
Mein Wort ist gesprochen. Die weltweite Apokalypse ist im Gange. Wer nicht hören will, wird in immer kürzeren Abständen seine geschaffenen Ursachen als Wirkungen fühlen. Ich habe die Erde mit ihren Pflanzen, Tieren und Mineralien zu Mir erhoben. Wer weiterhin an die Mutter Erde mit all ihren Lebensformen Hand anlegt, der wird die Wirkungen spüren. Hört auf, zu quälen, zu töten und zu morden!
Hört auf, ihr Menschen, mit eurem bestialischen Verhalten, das ausschließlich euch trifft und kein anderes Wesen; denn was ihr den Geringsten eurer Mitgeschöpfe antut, das tut ihr Mir an und euch selbst.
Es ist genug! Kehrt um, sonst setzt sich die Ernte fort, die eure Saat ist.
ICH BIN der ICH BIN, immer Derselbe, gestern, heute und morgen, in alle Ewigkeit.

19.5.10

Kein Mensch braucht eine Kirche aus Stein

Kein Mensch braucht eine Kirche aus Stein

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http://www.das-wort.com/deutsch/kostenlos/5184449d7b11e6f17/index.html?pageNumber=6

11.5.10

Universelles Leben - Die Inquisition lebt!

Universelles Leben - Die Inquisition lebt!

Universelles Leben - Offener Brief




Offener Brief

an Weihbischof em. Helmut Bauer


Herrn Weihbischof em.
Helmut Bauer über das
Bischöfliche Ordinariat Würzburg
Domerschulstraße 2
97070 Würzburg
Per Telefax voraus: 0931/386334

4. Mai 2010

OFFENER BRIEF

Werter Herr Bauer,

wie wir der Tagespresse entnehmen, haben Sie eingeräumt, in den 60-iger und 70-iger Jahren Ihnen anvertraute Schüler körperlich misshandelt zu haben. Der Presse erklärten Sie, auch wenn Sie sich nicht erinnern könnten, so zweifelten Sie nicht an der Darstellung der Leidtragenden. „Als Erzieher war ich in der damaligen Zeit der Meinung, eine körperliche Züchtigung sei als pädagogische Maßnahme in bestimmten Fällen angebracht. ... Heute muss ich aber zugeben: Aus dem Geiste des Evangeliums hätte ich ... auch schon damals eine solche ... Maßnahme nicht durchführen dürfen. Dieses Vorgehen war falsch und tut mir leid.“

In der Presse wurde Ihnen ob dieser Entschuldigung „Respekt“ bekundet.

Wenn Sie aufgrund dieser Vorfälle schon dabei sind, Ihr Leben zu überdenken und Fehler der Vergangenheit soweit wie noch möglich zu bereinigen, so würden auch wir Ihrem Gedächtnis gerne etwas nachhelfen.

In den Jahren 1985 und 1988 haben Sie als Dekan von Würzburg-Stadt zwei sogenannte „Klärende Worte“ mit unterzeichnet. Diese waren jedoch alles andere als „klärend“, sondern es wimmelte darin nur so von Unterstellungen, falschen Zitaten, Verdrehungen und Irreführungen – alles nur mit dem einen Ziel, die religiöse Bewegung der Urchristen im Universellen Leben in der Bevölkerung herabzuwürdigen, weil sie Ihrem Bischof und Ihrer Kirche nicht genehm war. Das erste dieser Pamphlete diente zudem gezielt dazu, gegen eine „Gemeinde der Bergpredigt“ Stimmung zu machen, die auf dem Würzburger Heuchelhof errichtet werden sollte. Das Projekt wurde dann auch nach einer massiven kirchlichen Hetzkampagne – unter anderem mit Unterschriftensammlung im Würzburger Dom – tatsächlich verhindert.

Als Sie auf die Verdrehungen und Entstellungen im Detail hingewiesen wurden, ließen Sie lediglich bei einer Neuauflage bei den nachgewiesenermaßen falschen Zitaten die Anführungszeichen weg, sodass Sie rechtlich deshalb nicht mehr belangt werden konnten. Sonst geschah bis heute nichts – keine Entschuldigung, keine öffentliche Zurücknahme, nichts.

Falls Ihnen diese Vorgänge, so wie die Prügel für Ihre ehemaligen Schüler, ebenfalls entgangen sein sollten, so können Sie sie gerne nachlesen in dem Buch „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch – das neue Mittelalter“ (Verlag Das Weisse Pferd), und zwar auf den Seiten 224 f. und 232 f.

Es mag ja sein, dass Ihnen die gezielte Desinformation der Bevölkerung mit Hilfe hochgradig lügenhafter Meinungsäußerungen im Rahmen der seit Jahrhunderten – heute in etwas modernerem Gewand – praktizierten Inquisition in der damaligen Zeit „angebracht“ erschienen ist. Oder vielleicht berufen Sie sich auch auf einen „Befehlsnotstand“, der von Ihrem damaligen Bischof Scheele ausging. Wir wissen es nicht. Doch eines steht fest: Dem „Geist des Evangeliums“, den Sie jetzt im Alter offenbar entdeckt haben, entsprach eine solche Vorgehensweise weder damals noch heute. Dazu genügt ein Blick auf das achte Gebot: „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider Deinen Nächsten.“

Sie, Herr Bauer, sind mit schuld daran, dass im Würzburger Raum und darüber hinaus seit Jahrzehnten Mitbürger, die sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen, als Außenseiter ausgegrenzt und beschimpft werden, dass noch immer üble Gerüchte über sie umlaufen, dass noch immer in Religionsstunden lügenhafte Meinungsäußerungen über sie verbreitet werden, um auch die kommende Generation damit zu vergiften.

Respekt von Zeitungsschreibern, die nicht so genau hinschauen, mag augenblicklich angenehm sein. Respekt vor dem Ewigen, dem wir alle einst gegenüberstehen, würden Sie sich dann erwerben, wenn Sie auch diesen dunklen Fleck aus Ihrer Vergangenheit aufarbeiten und sich öffentlich für Ihr damaliges Fehlverhalten entschuldigen würden.

Es grüßen Sie


Dr. Gert-Joachim Hetzel Matthias Holzbauer

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Universelles Leben - Offener Brief

27.3.10

Offener Brief an Evangelische-Lutherische Landeskirche Hannover


Herrn
Dr. Johannes Neukirch
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers
Archivstraße 3
30169 Hannover 22. März 2010



Offener Brief


Sehr geehrter Herr Dr. Neukirch,
als Sprecher der Hannoverschen Landeskirche sagten Sie gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, die Glaubensgemeinschaft Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit sei eine Sekte, weil sie „neben der Bibel eine Sonderoffenbarung ins Spiel bringt“, und für Sie unakzeptabel.
Sie bewegen sich damit auf traditionellen Pfaden. Schon vor 2000 Jahren haben Ihresgleichen, die damaligen Priester, den Propheten Jesus, den Sohn Gottes und großen Weisheitslehrer, als Sektierer bezeichnet.
Sie bezeichnen uns als Sekte. Wir folgen dem Sektierer Jesus nach, der damals zu Ihresgleichen, den Priestern und Schriftgelehrten, folgendes sagte (so steht es in Ihrer Bibel bei Matthäus, Kapitel 23): Weh Euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr gleich seid wie die übertünchten Gräber, welche auswendig hübsch scheinen, aber inwendig sind sie voller Totengebeine und alles Unflats! Also auch ihr: von außen scheint ihr den Menschen fromm, aber in wendig seid ihr voller Heuchelei und Untugend.Ihr Schlangen und Otterngezücht.
Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr das Himmelreich zuschließet vor den Menschen! Ihr kommt nicht hinein, und die hinein wollen, laßt ihr nicht hineingehen.
Die Wahrheit war auch für die Pfarrer und Priester vor 2000 Jahren „unakzeptabel“, deshalb haben sie den „Sektierer“ Jesus umgebracht. So wie auch Ihr Glaubensgründer und Namenspatron Luther hemmungslos zu Totschlag und Diskriminierung aller aufrief, die für ihn unakzeptabel waren. Das ist lutherisch, aber nicht christlich.
Sie bezeichnen die Feststellung, dass ihre Kirche lutherisch und nicht christlich ist, als absurd und behaupten, sie würden sich nicht auf Martin Luther berufen. Das ist absurd. Der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) Johannes Friedrich sagte am 19. März 2010 in Schwerin: „In unserer lutherischen Tradition sind Maßstäbe und Einstellungen enthalten, die uns auf dem Weg durch das 21. Jahrhundert sehr hilfreich sein können“, und er spricht von „lutherischer Spiritualität“.
Vielleicht kennen sie Ihren Martin Luther und Ihre eigene Bibel nicht. Aber die kriminellen Handlungen Ihrer Lutherkirche in der Vergangenheit und die Untaten, die jetzt immer mehr ans Licht der Öffentlichkeit gelangen, sollten auch bei Ihnen die Einsicht wachsen lassen, dass das zwar der lutherischen Tradition entsprechen mag, dass man damit aber den Namen des Jesus, des Christus, nicht beschmutzen darf.


Mit freundlichen Grüßen
Gert-Joachim Hetzel

18.2.10

Klage gegen Lutherkirche

Klage gegen Lutherkirche


Verwaltungsgericht Hannover
Eintrachtweg 19
30173 Hannover       
13. Oktober 2009
s-h-h 

K L A G E
     in Sachen    

1) Dieter Potzel
2) Dr. Peter Thurneysen
3) Matthias Holzbauer
4) Alfred Schulte
5) Dr. Gert-Joachim Hetzel
6) Dr. Christian Sailer 
sämtliche Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
- Kläger -
 Prozessbev.:  RAe Dr. Christian Sailer und
                      Dr. Gert-Joachim Hetzel,
                      Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld  
gegen
Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers,
vertreten durch Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann,
Rote Reihe 6, 30169 Hannover      
- Beklagte - 
wegen Unterlassung
Namens und in Vollmacht der vorgenannten Kläger (Anlage 1) erheben wir hiermit gegen das Erzbistum/Diözese Freiburg
K L A G E
und beantragen, wie folgt zu erkennen:

 I. Der Beklagten wird untersagt, sich "christlich" zu nennen.

 II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 III. Das Urteil ist in Ziff.II vorläufig vollstreckbar.
B e g r ü n d u n g

I. Gegenstand des Verfahrens

Die Kläger verlangen,
dass die Beklagte sich nicht länger „christlich“ nennt. Sie mag sich weiter evangelisch oder lutherisch nennen und sie mag weiter
ihre Mitglieder zwangsweise rekrutieren (im Wege der Säuglingstaufe),
Kriege und Gewalt rechtfertigen,
ihr zu einem erheblichen Teil gewalttätig erworbenes Vermögen (z.B. durch die katholische Kirche vor der Reformation) behalten,
den Menschen mit einem strafenden Gott drohen,
zu Intoleranz aufrufen,
Tierquälerei billigen,
ihren Anhängern vorspiegeln, der Glaube alleine genüge (Luther: „Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer.“ Jesus aber lehrte das Gegenteil: „Sündige hinfort nicht mehr.“)
aber sie soll sich nicht „christlich“ nennen.
Millionen von Menschen in aller Welt sind Aussteiger aus den institutionellen Kirchenkonzernen. Viele davon sind ehrlich bemüht, so zu leben, wie es Jesus von Nazareth gelehrt und vorgelebt hat. Sie haben erkannt, dass das, was die institutionellen Kirchenkonzerne, darunter auch die evangelischen Amtskirchen, lehren und tun, nichts mit der Lehre des Jesus, des Christus, zu tun hat.
Viele solcher freier Christen, die als Säuglinge ungefragt von dieser Institution vereinnahmt worden waren, haben versucht, sich von dem Makel dieser unchristlichen Organisation zu befreien und die Löschung ihres Namens aus dem Taufregister verlangt. Dies wird von den evangelischen Kirchen kategorisch abgelehnt mit der Behauptung, es handle sich bei der Taufe um einen Vorgang, der nicht rückgängig zu machen sei.
Der frühere evangelisch-lutherische Landesbischof und Vorsitzende des Lutherischen Weltbundes Johannes Hanselmann erklärte in einem Brief vom 6. September 1985: „Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde, nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen“ (Brief an A.Emtmann vom 6.9.1985).
Hier wird versucht, „Gott“ für die Kirche zu vereinnahmen. Doch diese Zwangsvereinnahmung hat mit Gottes Willen nichts zu tun.
Jesus sprach, und so steht es ursprünglich auch in den Bibeln der Kirche: „Erst lehret, und dann taufet“. Die Kirche hat dagegen die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält diese Art der Mitgliederrekrutierung bis heute für notwendig. Diese Manipulation unmündiger Kinder, mit der Vereinnahmung für eine Institution für alle Ewigkeit und mit den bekannten verheerenden seelischen Folgen, wie ekklesiogene Neurosen, oder noch schlimmer, lebenslänglicher Traumatisierung durch Kinderschänderverbrecher z.B. in evangelischen Kinderheimen, ist zutiefst unchristlich und eine Verhöhnung des Jesus, des Christus.
Dies gilt auch für die bis heute gültige evangelische Lehre, wonach es in Glaubensdingen angeblich keine Willensfreiheit gebe.
Die Weigerung der Kirche, ihren Anspruch auf die Aussteiger aufzugeben und sie durch Streichung auf ihren Taufregistern aus ihren vereinnahmenden Fesseln zu entlassen, hat freie Christen, die weltweit dem Christus der Bergpredigt nachfolgen, zu denen sich die Kläger zählen, veranlasst, sich noch intensiver mit der evangelischen Lehre zu befassen. Die dabei zutage getretene erstaunliche Fülle von Tatsachen beweist, dass die evangelischen Landeskirchen dem Prädikat „christlich“ nicht nur mit ihrer Zwangstaufe, sondern mit ihrer gesamten Lehre und ihrer gesamten Geschichte Hohn sprechen.
Die Kläger haben deshalb die Landesbischöfe, Kirchenpräsidenten und Präsides aller Gliedkirchen der EKD (Evangelischen Kirche Deutschlands) aufgefordert, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum 11.10.2009 schriftlich zuzusagen.
In den vergangenen 30 Jahren hat der Christus-Gottesgeist durch das Prophetische Wort den Führern der evangelischen Institution wiederholt einen Dialog angeboten. Doch die Kirchenmänner und -frauen haben alle Seine Worte in den Wind geschlagen und Ihn keiner Antwort für würdig befunden. Und genau so haben die Bischöfe, Kirchenpräsidenten und Präsides dieses Mal reagiert und damit die Kläger gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kläger tun dies im vorliegenden Fall exemplarisch gegenüber der Evangelischen Landeskirche in Hannover.
Die Gründe für ihr Begehren haben die Kläger in ihrem Aufforderungsschreiben vom 11.9.2009 folgendermaßen zum Ausdruck gebracht:

Hört, ihr Landesbischöfe!
Das Spiel ist aus!
Hört auf, euch christlich zu nennen!
Jahrhundertelang hat der Kirchenkonzern, dem Sie alle vorstehen, die Menschen an der Nase herumgeführt und für dumm verkauft, indem er ihnen vorspiegelt, eine christliche Kirche zu sein, und indem er sich dafür auch noch teuer bezahlen lässt.
Doch es wird mehr und mehr offenbar: Was durch die von Luther geschaffene Abspaltung vom römisch-katholischen Kirchenkonzern entstand, ist genauso wenig christlich wie dieser. Die Lehre Luthers hat mit Jesus von Nazareth nichts zu tun. Die Institution, der Sie vorstehen, hat zwar den Namen des Jesus, des Christus, im Munde geführt – so, als ob sie rechtmäßig Sein Erbe angetreten hätte. Doch in Wirklichkeit haben Sie Sein Erbe mit Füßen getreten, haben Sie Ihn durch Ihre Lehre – und mehr noch durch Ihre Taten – am laufenden Band verhöhnt und verspottet und tun es noch heute. Ob es die Rechtfertigung von Kriegseinsätzen ist, das Absegnen von Grausamkeiten gegen die Tierwelt oder die unsägliche Lehre von einer „ewigen Hölle“, ob es die Leugnung des freien Willens in Glaubensdingen ist oder Luthers Aufruf, tapfer zu sündigen, denn der Glaube allein genüge – täglich nageln Sie Jesus, den Christus, erneut ans Kreuz, weil Sie das Gegenteil dessen lehren und tun, was Er wollte. Und dann verehren Sie Ihn, der doch auferstanden ist, am Karfreitag als toten Mann am Kreuz wie eine Trophäe, die Sie zur Strecke gebracht haben.
Was betreibt die von Ihnen vertretene Institution dann anderes als geistige Erbschleicherei, Falschmünzerei und geistigen Etikettenschwindel? Und Heuchelei dazu, denn Sie schmücken sich mit einem Namen, der Ihnen nicht zusteht, weil Sie die tatsächliche Lehre und das ethisch-moralische Vorbild des Jesus von Nazareth offenbar verraten haben. Sonst wäre die Vergangenheit Ihrer Institution nicht befleckt mit Blut und Verbrechen. Und sonst würden Sie sich wenigstens heute so verhalten, wie der Nazarener es vorlebte.
Doch davon kann keine Rede sein, wie wir gleich noch darlegen werden (siehe die Dokumentation im Anhang).
Jesus sprach davon, dass es auf das Tun Seiner Lehre ankommt, „um das ewige Leben zu erben“. Ein Schriftgelehrter, der Ihn deswegen fragte, spricht vom Gebot der Gottes- und Nächstenliebe, und Jesus antwortete ihm: „Tu das, so wirst du leben“ (Lukas 10, 25-27). Die evangelische Kirche verkehrte diese Botschaft jedoch in ihr Gegenteil, indem sie lehrt: „Alleine der Glaube genügt“. Doch Jesus, der Christus, sprach weiter: „Wer diese Meine Rede hört und tut sie, der ist ein kluger Mann.“ (Matthäus 7,24).
Jesus hat gelehrt: Erst lehret und dann taufet. Damit lässt er jedem den freien Willen. Sie dagegen fangen Säuglinge ein, impfen ihnen vom frühesten Kindesalter an Schuldkomplexe ein, drohen mit der ewigen Verdammnis und erschleichen dadurch Gehorsam und Kirchensteuern. Viele seelische Krankheiten und Störungen, wie ekklesiogene Neurosen, sind die Folgen. Jede andere Organisation wäre deshalb als totalitäre Organisation wegen Verletzung der Grund- und Menschenrechte längst verboten worden.
Was sagte Jesus, als Er die Händler lebender Opfertiere aus dem Tempel zu Jerusalem trieb? „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes für alle Völker sein! Ihr aber habt daraus eine Räuberhöhle gemacht!“ (Mk 11,17)
Keine Angst: Wir wollen Sie keineswegs aus Ihren Pfründen und Residenzen vertreiben. Sie können ruhig dort bleiben und glauben, was Sie wollen – denn kein Glaube ist beweisbar.
Nennen Sie sich weiter evangelisch oder lutherisch, das macht Ihnen niemand streitig! Wir wollen nur eins: Nennen Sie sich nicht länger „christlich“!Denn der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Und das, was Sie über Jahrhunderte bis heute aus der ursprünglichen reinen Lehre des Nazareners gemacht haben, das verursacht bei denen, die Jesus, den Christus, und Seine Lehre, die Bergpredigt, in ihrem Leben ernst nehmen, um sie Schritt für Schritt umzusetzen, blanke Empörung.
Sie verehren bis heute in dem Gründer Ihrer Institution einen Mann, der zu Mord und Totschlag aufrief und ein geistiger Miturheber des Holocaust ist. Sie verhöhnen Jesus von Nazareth, weil Sie lehren, dass es für das Seelenheil allein auf den Glauben und nicht auf die Erfüllung der Gottesgebote ankomme. Sie treten Sein Erbe mit Füßen, weil Sie bis in die Gegenwart hinein Krieg und Kriegseinsätze rechtfertigen.
Es ist genug! Denn, ja: Es gibt sie noch, die Nachfolger des Jesus, des Christus, die ihr Gehirn noch nicht von formelhaften und frommen Sprüchen haben vernebeln lassen, die noch zwei und zwei zusammenzählen und in ihrem Herzen Gut von Böse unterscheiden können, so wie es der Nazarener uns gelehrt hat. Die noch mit klarem Kopf erfassen können, was der große Menschheitslehrer Jesus, der Christus, meinte, als Er sagte: „Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann!“, „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen!“, „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“, „Erst lehret und dann taufet!“
Sind diese Sätze denn so schwer zu verstehen? Und doch hat es Ihre Institution fertig gebracht, ausgerechnet im Namen des Jesus, des Christus, gegen jeden einzelnen dieser wenigen hier aufgeführten Sätze zu verstoßen und unendliches Leid, Blut und Tränen über Menschen zu bringen – und sich dann dafür auch noch bezahlen zu lassen! Trotz dieser furchtbaren Vergangenheit gesteht die Kirche nur gewisse Fehlhaltungen Martin Luthers ein, als handle es sich dabei um kleinere Vergehen, und sie feiert und ehrt ihn weiter als Vorbild und bringt dieses Vorbild nachdrücklich auch der Jugend nahe. Oder sie gesteht nur einzelne Fehler ihrer antisemitischen und kriegsbegeisterten Bischöfe im Dritten Reich zu und ehrt die meisten von ihnen unverdrossen weiter. Obwohl das menschenverachtende Gottesbild dieser Vorbilder und ihr totalitäres Obrigkeitsdenken unsägliches Leid über die Menschen brachte. Und so kam Karlheinz Deschner, einer der bedeutendsten kritischen Geister unserer Tage, nach jahrzehntelangem Studium der Kirchengeschichte zu dem Schluss:
"Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche ..." (Die beleidigte Kirche“, S. 42 f.)
Damit hat er offenbar auch Ihre Institution gemeint. Denn, wie gesagt: Von ihrem Gründer, den, würde er heute leben, der Verfassungsschutz beobachten müsste, hat sich Ihre Kirche bis heute nicht wirklich distanziert. Sie tun sogar das Gegenteil: Sie feiern Martin Luther anlässlich des 500-jährigen Jubiläums seiner „Reformation“ wie eh und je.
Es ist genug! Es ist an der Zeit, dass der Name des Jesus, des Christus, des größten Gottespropheten aller Zeiten, endlich rehabilitiert wird, der am Kreuz unser Erlöser wurde, der auferstanden ist und im Geiste wiederkommt, der aber von Ihnen immer noch am Kreuz festgehalten wird.
Trotz aller Verfolgungen durch die Geschichte hindurch, trotz der lutherischen Jagd auf Täufer und „Hexen“, trotz auch der „modernen“ Inquisition unserer Tage – wir sind wieder da! Wir sind angetreten, Jesus, den Christus, zu rehabilitieren. Wir sind freie Christen, die in den Fußspuren des Freiheitsdenkers Jesus von Nazareth gehen. Die Seine Bergpredigt nicht für eine Utopie halten, sondern für die einzig realistische Chance, die der Menschheit heute noch bleibt. Und weil uns Jesus, der Christus, am Herzen liegt, weil Er unser himmlischer Freund und unser göttlicher Bruder, der Erlöser aller Menschen und Seelen ist, nehmen wir es nicht länger hin, dass Sein Name ständig von Ihnen und Ihrer institutionellen Kirchenlehre für etwas ganz anderes missbraucht wird. Deshalb:
  • Treten Sie weiter die Lehre des Tatglaubens mit Füßen, die uns Jesus, der Christus, brachte („Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann ...“). Nennen Sie sich weiter „evangelisch“ oder „lutherisch“, das macht Ihnen niemand streitig. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“!
  • Genießen Sie ruhig weiter Ihr übergroßes Vermögen, horten Sie weiter die Aktien, Fondsbeteiligungen und Immobilien Ihres Kirchenkonzerns, während mehr als eine Milliarde Menschen hungern – aber nennen Sie sich dann bitte nicht länger „christlich“!
  • Lassen Sie sich weiter jedes Jahr mit Milliardenzahlungen des Steuerzahlers mästen, mit staatlichen Subventionen für alles und jedes, Ihre Bischofsgehälter mit inbegriffen, während Millionen im Volk arbeitslos sind und unter Armut leiden, solange nur der Steuerzahler es duldet und die Ihnen hörigen Lemminge in der Regierung es zulassen – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“!
  • Verbreiten Sie ruhig weiter das „Sozial-Märchen“, dass das deutsche Sozialsystem zusammenbrechen würde, wenn es die Kirche nicht gäbe, obwohl doch sämtliche öffentlichen kirchlichen Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent vom Staat und von den jeweiligen Nutzern bezahlt werden. Aber nennen Sie sich dann nicht „christlich“ – denn dazu würde gehören, das achte Gebot einzuhalten („Du sollst nicht falsches Zeugnis reden wider deinen Nächsten!“).
  • Rechtfertigen Sie weiter Kriege und Kriegseinsätze und machen Sie womöglich den neuen Soldatenwitwen auch noch weis, dass es Gottes Wille sei, „Deutschland am Hindukusch zu verteidigen“ – aber nennen Sie sich nicht „christlich“!
  • Impfen Sie weiter den Gläubigen ein, es gebe eine „ewige Hölle“ und einen „strafenden Gott“, stürzen Sie sie dadurch in seelische Nöte und entfremden Sie sie von unserem himmlischen Vater, der einzig Liebe ist – aber nennen Sie sich dann „evangelisch“ oder „lutherisch“, doch nicht länger „christlich!“
  • Geben Sie sich ruhig weiter damit zufrieden, dass viele ohne Ethik, ohne Moral, ohne Anstand ohne Stil und ohne Benehmen als Mitglieder Ihrer Kirche in der Gesellschaft ihr Unwesen treiben – aber lassen Sie es nicht zu, dass diese sich dann „christlich“ nennen!
  • Billigen Sie weiter die bestialischen Grausamkeiten gegen die Tiere, die heute in Tierversuchslabors und in der Massentierhaltung verübt werden – aber nennen Sie sich dann nicht länger „christlich“. Denn Jesus von Nazareth war ein Freund der Tiere.
Es ist mehr als genug! Wir machen Ihnen Ihren Glauben nicht streitig! Aber wir fordern Sie auf, die Bezeichnung „christlich“ nicht länger zu verwenden. Sollten Sie uns dies nicht bis zum 12.10.2009 zusagen, werden wir gegen diese Namensanmaßung die Gerichte anrufen, um Christus zu rehabilitieren.
Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werden wir uns erlauben, die Öffentlichkeit zu informieren.
Den Sachvortrag dieser Abmahnung machen wir hiermit zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, ebenso wie die der Abmahnung beigefügte Dokumentation, die folgenden Wortlaut hat:

Dokumentation

Die Lutherkirche soll sich nicht länger christlich nennen!
Viele Protestanten sind überzeugt, Martin Luther habe die Kirche reformiert und näher an das Christentum herangeführt. In Wahrheit blieb Luther Zeit seines Lebens ein katholischer Augustinermönch, zutiefst verhaftet im mittelalterlichen Denken der Romkirche.
Jesus und Luther trennen Welten!
Was die Vatikankirche an Lehren und Verhaltensweisen über Jahrhunderte in scharfem Gegensatz zu Jesus von Nazareth aufgebaut hatte, übernahm Luther in vielen Aspekten in seine neu entstehende Staatskirche, fügte sogar weitere unchristliche Elemente wie z.B. die Hörigkeit gegenüber der Obrigkeit hinzu. Die Auswirkungen sind in der Lutherkirche bis heute deutlich zu spüren.
Deshalb: Wer Luther nachfolgt, kann sich nicht christlich nennen!
Die Frage ist: Was lehrte Jesus? Was lehrte Luther? Wie handelt heute die Lutherkirche?
Verleugnung des Tatchristentums
Jesus lehrte: „Wer diese Meine Lehre hört und tut sie, der ist ein kluger Mann, der sein Haus auf Fels baute.“
Martin Luther
hingegen war der Auffassung: „Der Glaube allein genügt.“ Die damit verbundene Leugnung der Bedeutung des Tatchristentums ist eine Verhöhnung des Jesus, des Christus, und Seiner Lehre. Dies führt in letzter Konsequenz in einen ethischen Minimalismus, der jede spirituelle Weiterentwicklung des Menschen überflüssig erscheinen lässt. An die Stelle des aktiven Glaubens, den Jesus, der Christus, lehrte, tritt ein passiver Glaube, der die Menschen umso leichter beherrschbar macht. Ein Blick in die Welt zeigt, wohin das führt.
Antisemitismus
Jesus war Jude – und er lehrte uns die Liebe zu Gott, unserem Vater, der alle Seine Kinder gleich liebt.
Martin Luther
hingegen war ein furchtbarer Antisemit, auf den sich noch 400 Jahre später die Antisemiten Hitler und Streicher beriefen. Luther beschimpfte die Juden als „leibhaftige Teufel“, als „Pestilenz und alles Unglück“, als „durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding“. Er forderte die Obrigkeit auf, die Synagogen der Juden zu verbrennen und ihre Gottesdienste zu verbieten, ihre Häuser zu zerstören, ihnen die Gebetbücher und sämtliche Barschaft abzunehmen, er wollte sie unter Hausarrest stellen und zur Zwangsarbeit verpflichten. Von welcher Maßlosigkeit sein Judenhass war, ergibt sich beispielsweise aus folgendem Zitat über die Juden: „Seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht, und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen“ (zit. nach: Hans-Jürgen Böhm, „Die Lehre M. Luthers – ein Mythos zerbricht!“, S. 208).
Die Lutherkirche half im 20. Jahrhundert tatkräftig mit, als die Obrigkeit die Forderungen Luthers in die Tat umsetzte. Zahlreiche lutherische Pfarrer waren bereits 1933 Parteimitglieder der NSDAP. Eine Einrichtung der Lutherkirche betrieb zeitweise sogar ein eigenes KZ mit der Postanschrift: „Landesverein für Innere Mission, Abteilung Konzentrationslager Kuhlen“ (Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“, S. 62). Noch 1938 rühmte der thüringische Landesbischof Martin Sasse Luther als Wegbereiter der Reichspogromnacht und gab dessen Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ neu heraus. Getaufte Juden wurden zu Tausenden aus den evangelischen Landeskirchen ausgeschlossen, was dazu beitrug, sie dem sicheren Tod preiszugeben.
Kriegstreiberei
Jesus war Pazifist. Er lehrte die Feindesliebe und warnte Petrus in einer Notwehrsituation(!): „Wer zum Schwert greift, wird durch das Schwert umkommen!“.
Martin Luther hingegen hetzte seine Mitmenschen in Krieg und Bürgerkrieg. Gegen die Türken sollten sie „mit Freude die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen, solange sie eine Ader regen können“. Und er rief sie auf zum Bürgerkrieg gegen die aufständischen Bauern: „Steche, schlage, würge hie, wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl die, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl.“
Die Lutherkirche rechtfertigt, ebenso wie die katholische, bis heute Kriege und Gewalt und maßt sich an, zu entscheiden, ob sie „gerecht“ oder das angeblich „kleinere Übel“ sind. Die lutherischen Feldgeistlichen und Landesbischöfe trieben im Ersten und Zweiten Weltkrieg die Soldaten bis zum bitteren Ende in die Schlacht. Lutherische Diakone wurden als „SA Jesu Christi“ bezeichnet.
Hexenwahn
Jesus achtete die Frauen als gleichberechtigt und hinderte die Pharisäer daran, ein Todesurteil gegen eine Frau zu vollstrecken.
Martin Luther hingegen goss reichlich Öl ins Feuer des Hexenwahns: „Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen ... Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. Sie richten viel Schaden an ... Sie können auch ein Kind bezaubern ... Man töte sie nur.“
Im Territorium der Lutherkirche tobte der Hexenwahn genauso stark wie in den katholischen Gebieten. Die Landesherren, dank Luther gleichzeitig meist mit dem Amt der Kirchenoberhäupter versehen, strichen meist das gesamte Vermögen der Gefolterten und Ermordeten ein.
Intoleranz statt Nächstenliebe
Jesus von Nazareth respektierte jeden Menschen und war tolerant gegenüber anderen Glaubensrichtungen. Für ihn zählte nicht das Gebetbuch, sondern die Tat, was z.B. im Gleichnis vom barmherzigen Samariter, einem hilfsbereiten Außenseiter, zum Ausdruck kommt.
Martin Luther hingegen ließ mit inquisitorischem Eifer Andersgläubige, etwa die Täufer, verfolgen und verleumdete sie als „Teufels Boten“, die „eitel Gift und Lügen predigen“. Wer es wagte, in lutherischem Gebiet zu predigen, ohne von der Lutherkirche ordiniert zu sein, dem schickte Luther den Henker auf den Hals: „... so befehle die Obrigkeit solche Buben dem rechten Meister, der Meister Hans heißt“.Während der NS-Zeit war die
Lutherkirche maßgeblich daran beteiligt, dass die Zeugen Jehovas (damals: „Bibelforscher“) verfolgt wurden; Hunderte starben in Konzentrationslagern. Auch heute noch verfolgt die Lutherkirche durch eigene moderne Inquisitoren, „Sektenbeauftragte“ genannt, religiöse Minderheiten mithilfe der Massenmedien durch Verleumdungskampagnen, die Ehrverlust, gesellschaftliche Ausgrenzung und zum Teil die Vernichtung beruflicher Existenzen zur Folge haben.
Finanzielle Privilegien auf Kosten der Armen
Jesus führte ein bescheidenes Leben. Er warnte davor, sich Schätze dieser Erde anzuhäufen, die „Motten und Rost fressen“.
Martin Luther hingegen sicherte seine Kirche finanziell ab, indem er sie dem Staat unterstellte. Bis heute genießt die Lutherkirche, ebenso wie die katholische, erhebliche finanzielle Privilegien auf Staatskosten. Sie lässt sich vom Staat, zusätzlich zur Kirchensteuer und zusätzlich zu den erheblichen staatlichen Zuschüssen zu kirchlichen Sozialeinrichtungen, mit ca. 7 Milliarden Euro jährlich subventionieren: für Steuerbefreiungen, Theologenausbildung, konfessionellen Religionsunterricht, die Gehälter von Landesbischöfen und Oberkirchenräten, Militärseelsorge und vieles mehr. Woanders fehlt dem Staat dann das Geld in der Kasse.
Grausames Gottesbild
Jesus lehrte, dass Gott ein Gott der Liebe ist, der uns als Seinen Kindern den freien Willen geschenkt hat.
Martin Luther hingegen bestritt ausdrücklich, dass der Mensch einen freien Willen habe, Sein Seelenheil sei vielmehr vorherbestimmt: Gott habe demnach die einen Menschen vorherbestimmt, dem Guten zu dienen, die anderen jedoch, dem Bösen anheimzufallen und in der ewigen Verdammnis zu enden. Der Mensch könne aus eigener Kraft nichts daran ändern. Gott ist für Luther, so wörtlich, auch ein „grausamer“, ein willkürlicher, ein unberechenbarer und strafender Gott, dessen „Zorn“ der Mensch zu fürchten hat. Ja, Er soll sogar so grausam sein, dass Er nur durch das „Blutopfer“ Seines Sohnes versöhnt werden könne.
Diese Glaubenslehre hat bis heute doch erhebliche Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der Kirchenmitglieder. Bis heute leiden ungezählte Lutheraner unter ekklesiogenen (kirchenbedingten) Neurosen: Sie kommen nicht damit zurecht, dass ausgerechnet der himmlische Vater so grausam und furchterregend sein soll. In manchen lutherisch geprägten Gegenden, z.B. Thüringen und Sachsen, war lange Zeit eine erhöhte Selbstmordneigung zu verzeichnen, die sich erst im Verlauf der DDR-Zeit langsam abschwächte. Dass der Mensch keinen freien Willen haben soll (was in der lutherischen Kirche bis heute im Hinblick auf den für das Seelenheil angeblich notwendigen Glauben gilt), ist im Grunde eine verfassungsfeindliche Lehre – denn wie soll z.B. Politik funktionieren, wenn man die Mündigkeit und Selbstverantwortung des Bürgers von vorne herein leugnet? Wie soll gesellschaftliches Zusammenleben funktionieren, wenn die Vernunft nach Luther eine „Hure des Teufels“ ist?
Kirche – Verkünderin des Bösen
Jesus lehrte den Gott der Liebe, der alle seine Kinder gleich liebt und alles unternimmt, um sie wieder bei sich zu haben. Eine ewige Hölle lehrte Er nicht. Er lehrte auch keine Säuglingstaufe, sondern sprach: „Erst lehret und dann taufet.“
Die Kirche jedoch hat die Zwangstaufe von Säuglingen eingeführt und hält sie bis heute aufrecht. Ein Säugling hat keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist gegen Jesus von Nazareth; es ist eine Manipulation, eine seelische Einengung wehrloser Kinder durch die Eltern im Auftrag der Kirche.
Doch damit nicht genug: Die Kirche verbreitet bis heute die heidnische Vorstellung eines strafenden Gottes, der die Menschen, die nicht der Priesterkaste folgen, mit der ewigen Verdammnis bestraft. Dadurch versetzt sie bis heute ungezählte Menschen in Furcht und Schrecken, untergräbt ihre seelische Gesundheit und entfremdet sie von Gott. Dies ist eine Sünde wider den „Heiligen Geist“.
Aus all diesen seelischen Belastungen, die die Kirche den Menschen auferlegt, entstehen viele seelische Krankheiten, die bereits erwähnten ekklesiogenen Neurosen. Da so viele Menschen davon betroffen sind, versteht man den Zustand unserer Welt.
Totalitäres Staatsdenken
Jesus war ein geistiger Revolutionär, ein Freiheitslehrer, der die Menschen dazu anregte, sich nicht an Institutionen oder Traditionen zu orientieren, sondern Gott in ihrem eigenen Inneren zu suchen. Deshalb wurde Er auch von der damaligen Priesterkaste ans Kreuz gebracht. Der Obrigkeit gegenüber lehrte Er: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“
Martin Luther hingegen setzte die Unterordnung unter die Obrigkeit absolut. Er rettete seine eigene Haut, indem er bei den Landesherren Schutz suchte und mit ihrer Hilfe eine neue Staatskirche begründete.
Diese Ideologie der Lutherkirche hatte in der deutschen Geschichte fatale Folgen – nicht nur die blutige Niederschlagung der Bauernerhebung, sondern auch in Form der preußischen Verabsolutierung des Staates, an die der NS-Staat mit seinem Kadavergehorsam nahtlos anknüpfen konnte.
Heidnische Priesterherrschaft
Jesus setzte keine Priester ein. Er stiftete keine Sakramente und führte keine Rituale durch, sondern brachte uns Menschen eine Religion des Herzens, eine Innere Religion.
Martin Luther
reduzierte zwar einige Auswüchse des Katholizismus, übernahm jedoch wesentliche Elemente der katholischen Kultreligion, die sich letztlich aus Anleihen aus dem vorchristlichen Heidentum zusammensetzt: etwa das dem Priesteramt ähnliche Pfarramt, ein rituelles Abendmahl, die Säuglingstaufe und einiges mehr. All dies gab es zwar in den heidnischen Religionen vom alten Ägypten über Babylon bis hin zu den antiken Mysterienkulten Griechenlands und Roms – nicht jedoch bei den ersten Christen.
Naturfeindlichkeit und der Verrat an den Tieren
Jesus kam unter Tieren zur Welt und gebrauchte immer wieder Gleichnisse, die den Menschen die Schönheit der Natur nahebrachten. Jesus liebte die Tiere. Als Er in der Wüste fastete, näherten sie sich Ihm und freundeten sich mit Ihm an. Die ersten Christen lebten überwiegend vegetarisch und schlossen neben Soldaten auch Jäger aus ihren Gemeinden aus.
Martin Luther
und die Lutherkirche hingegen setzten die Naturfeindlichkeit der Vatikankirche fort. Bis heute wartet man vergebens auf eindeutige Stellungnahmen gegen Tierversuche, Massentierhaltung, Genmanipulation, Missbrauch der atomaren Kräfte und vieles mehr.
Die Kirche rechtfertigt bis heute die milliardenfache Misshandlung und Quälerei von Tieren in Tierversuchen, Massentierhaltung und Jagd. Die durch die kirchliche Lehre grundgelegte Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber der Natur und den Tieren hat erheblichen Anteil an der heutigen grenzenlosen, brutalen Ausbeutung der Natur auf der ganzen Erde. Letztlich hat auch die Klimakatastrophe hier ihre Wurzeln.
Trotz all dieser klaren Widersprüche
bezeichnet sich die Kirche nach wie vor als „christlich“.
Dies ist ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen wollen.
Schluss mit dem kirchlichen Etikettenschwindel!
Wir sind freie Christen, die für den Christus der Bergpredigt eintreten. Wir fühlen uns Christus verbunden und verpflichtet, der als Jesus von Nazareth unter uns lebte. Niemand muss die ursprüngliche Lehre des Nazareners zur Richtschnur seines Lebens machen. Doch wer sich „christlich“ nennt, der sollte nicht beständig das Gegenteil dessen tun, was Jesus, der große Freiheitslehrer, wollte und lehrte.
Sicher gibt es auch innerhalb der Kirche Menschen, die versuchen, christlich zu leben. Doch was sagte Jesus von Nazareth? „Niemand gießt neuen Wein in alte Schläuche“. Die Kirche aber, die Jesus nie gründete, ob katholisch oder lutherisch, ist ein uralter „Schlauch“. Sie ist eine weitere Domäne von Theologen und Priestern, den selbsternannten angeblichen Mittlern zu Gott, die bisher fast alle guten Ansätze der großen Weltreligionen in ihr Gegenteil verkehrt haben – so auch die Vision des Jesus von Nazareth.
Stellen wir uns vor: Einer unserer Vorfahren hat ein einmaliges Produkt von höchster Qualität entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieses Produkt genoss zunächst großes Ansehen unter den Verbrauchern und war hoch geschätzt. Doch dann kam ein Produktpirat und stellte unter dem Namen unseres Vorfahren ein minderwertiges Produkt her, das nur denselben Namen trägt, aber wertlos ist, ja nach kurzem Gebrauch den Menschen sogar schadet. Wie würden wir reagieren? Würden wir einfach zuschauen – oder würden wir versuchen, unsere Mitmenschen auf den Betrug, auf die Produktpiraterie und den Etikettenschwindel hinzuweisen und sie zu warnen?
Wir haben nichts dagegen, wenn die Lutherkirche sich weiterhin „evangelisch“, „lutherisch“ oder „uniert“ nennt. Sie mag sich nennen, wie sie will, doch bitte nicht „christlich“.
Der Dokumentation ist ein Quellenverzeichnis beigefügt, aus dem sich alle dargelegten und weitergehenden Tatsachen beweisen lassen:
Quellen:Hans-Jürgen Böhm, Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht
Hans-Jürgen Böhm, Prof. Dr. Martin Luther – ein Massenmörder und Christenverfolger?
Karlheinz Deschner, Kriminalgeschichte des Christentums (bisher neun Bände);
Karlheinz Deschner, Ein Jahrhundert Heilsgeschichte, auch: Die Politik der Päpste im 20. Jahrhundert
Karlheinz Deschner, Opus Diaboli;
Horst Herrmann, Passion der Grausamkeit;
Hubertus Mynarek, Die neue Inquisition;
Matthias Holzbauer, Der Steinadler und sein Schwefelgeruch;
Matthias Holzbauer, Verfolgte Gottsucher;
Matthias Holzbauer und Gert Hetzel, Des Satans alte Kleider;
Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirche
Wer sitzt auf dem Stuhl Petri?, Band 1-3, Verlag Das Wort;
Wynfrith Noll, Wenn Frommsein krank macht;
Ernst Klee, „Die SA Jesu Christi“
Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, Göttingen, 1982
Dieter Potzel, Die Evangelische Kirche und der Holocaust, Der Theologe Nr.4, Wertheim, 1999
Um es noch einmal zu wiederholen, die Kläger machen der evangelischen Kirche ihren evangelischen Glauben oder den Namen evangelisch oder lutherisch nicht streitig. Auch nicht die Bezeichnungen „reformiert“ oder „uniert“, die sie für einzelne ihrer Lehrrichtungen verwenden. Es geht darum, dass sie sich nicht mehr „christlich“ nennt.
Die Kläger hätten vielleicht gar keine Veranlassung gehabt, sich näher mit der unchristlichen Lehre und den Taten der evangelischen Kirchen zu befassen, wenn sie nicht durch die ungeheuerliche Vereinnahmung ihrer Person aufgrund der Taufe und der kategorischen Weigerung der Kirche, zwangsgetaufte Säuglinge aus ihren Fängen zu entlassen, dazu gezwungen worden wären.
Die Bezeichnung als „christlich“ im Zusammenhang mit der evangelischen bzw. lutherischen Kirche ist ein dreister Etikettenschwindel. Unzählige Menschen wurden und werden durch diese arglistige Täuschung hinters Licht geführt. Sie werden über die wahren Lehren und Beweggründe der evangelischen Kirche getäuscht, die zwar vorgibt, vor ca. 500 Jahren den Katholizismus im Namen des Christus reformiert zu haben, die jedoch die christliche Lehre nur auf etwas andere Weise fälscht und vieles Widerchristliche auch für sich beibehalten hat. Das gilt auch für die arglosen Eltern der Kläger, die ihre Kinder im Vertrauen auf eine Erziehung im Geiste des Jesus, des Christus, der Kirche anvertrauten. Die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, wehren sich dagegen, dass für diese arglistige Vereinnahmung und die Weigerung, diese rückgängig zu machen, der Name Christus missbraucht wird.
Im wirtschaftlichen Bereich, dem der evangelische Konzern aufgrund seines übergroßen Milliardenvermögens von Rechts wegen zuzurechnen ist, lässt man zum Beispiel auch nicht zu, dass ein Unternehmen Getränke, die Alkohol enthalten, unter dem Etikett „gut für die Gesundheit“, oder „alkoholfrei“ vertreibt. Man geht dagegen wegen Etikettenschwindel vor, wegen der Gefahr für die Menschen wäre es sogar ein Fall für den Staatsanwalt.
Und wenn einer sagen würde, die evangelische Kirche existiert schon lange und die katholische Kirche hatte sie damals nicht auslöschen können – sie muss also von Gott sein, dann müsste man ihm antworten: Wenn so etwas, wie viele Machenschaften beider Großkirchen, so lange existiert, muss es vom Satan sein, denn alle, die ein wahres Christentum anstrebten, ob Propheten, erleuchtete Männer und Frauen, urchristliche Gemeinschaften und nicht zuletzt Jesus, der Christus, wurden von der Priesterkaste und von den kirchlichen Machthabern beiderlei Großkonfessionen verfälscht, verleumdet, diskriminiert, mit Rufmord geschädigt und viele von ihnen auch umgebracht. Das sind ihre Werke – bis zum heutigen Tag.
Die Bischöfe und Führer der evangelischen bzw. lutherischen Kirche haben kein Recht, für oder im Namen des Jesus, des Christus, aufzutreten. Sie sind von Menschen gewählt und diesen Rechenschaft schuldig. Mit Jesus Christus hat dies nichts zu tun. Die Bischöfe und Pfarrer sind weder von Christus eingesetzt („Ihr sollt euch nicht Rabbi nennen“, „ihr alle seid Brüder und Schwestern“), noch tun sie den Willen Gottes oder seines Sohnes Christus.
Dagegen sind die Kläger und alle die, die den Willen Gottes tun, rechtmäßige Nachkommen Jesu, weil Er es in Seinem Testament, dem Neuen Testament, so festgelegt hat: „Wer ist Mein Bruder, Meine Schwester, die den Willen tun Meines Vaters im Himmel“.
Die Kläger sind die Boten Gottes auf Erden und streben auf Erden das Hoheitsprinzip an:
Üb´ immer Treu und Redlichkeit bis an dein kühles Grab
und weiche keinen Fingerbreit von Gottes Wegen ab.
Deshalb klagen sie die Abkehr des Protestantismus von der Lehre des Jesus, des Christus, an und vor allem den Missbrauch Seines Namens.
Für Urchristen oder wahre Christen gilt das Prinzip „verbinde und sei“. Für die evangelischen Kirchen gilt „trenne, binde, herrsche“.
Die Kläger sind die Vorstände der Glaubensgemeinschaft Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit und sprechen damit für Millionen von Urchristen in aller Welt. Sie vertreten eine anerkannte Religionsgemeinschaft und sind damit den Vorständen der evangelischen Institutionen gleichgestellt. Allerdings gibt es in Bezug auf Jesus Christus einen Unterschied: Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind die rechtmäßigen Vertreter Jesu, weil sie die Lehre Gottes und die Seines Sohnes Christus nicht über Jahrhunderte mit Füßen getreten haben. Als rechtmäßige Nachfolger Jesu sind sie dazu berufen, Seinen Namen vor Missbrauch und Verhöhnung durch den Protestantismus zu schützen.
Jeder der Kläger ist auch unmittelbar selbst betroffen, weil er gegen seinen Willen von einer Institution nicht nur lebenslang, sondern ewig vereinnahmt wird aufgrund einer ohne seinen Willen erfolgten Taufe, für die sich die Kirche ausdrücklich auf Jesus Christus beruft. Dies steht im krassen Widerspruch zu der Lehre Jesu und stellt einen dreisten Missbrauch des Namens dessen dar, für dessen Rehabilitation die Kläger in dieser Inkarnation angetreten sind: Jesus Christus.
Die Schande, gegen seinen Willen in dem Register und Machtbereich einer Institution vom Charakter der evangelischen Kirche gefangen zu sein, lassen die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, nicht auf sich sitzen, insbesondere aber nicht auf Jesus, dem Christus, dessen Name auch hierfür missbraucht wird.
Näheres zur Zwangstaufe:
Die Beklagte erwirbt ihre Mitglieder in der Regel durch einen Zwangsakt, nämlich durch die Taufe willenloser Säuglinge, wie z.B. in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche von 1580 festgelegt ist, welche bis heute Gültigkeit haben.
Hier eine Auswahl gültiger Lehraussagen der evangelischen Kirche, wie sie niedergelegt sind in dem Lehrwerk „Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, herausgegeben im Gedenkjahr der Augsburgischen Konfession 1930, 9. Auflage, Göttingen 1982):
„Von der Tauf wird gelehret, dass sie notig sei und dass dadurch die Gnad angeboten werden; dass man auch die Kinder taufen soll, welche durch solche Tauf Gott uberantwortet und gefällig werden.“ (Augsburger Konfession, CA IX)
„Wir bekennen, dass die Taufe zur Seligkeit vonnöten sei, und dass die Taufe der jungen Kinder nicht vergeblich sei, sondern nötig und seliglich ... Darumb ist auch recht christlich und not, die Kinder zu täufen, damit sie des Evangelii, der Verheißung des Heils und der Gnaden teilhaftig werden, wie Christus befiehlet: ´Gehet hin, täufet alle Heiden.` ... Dass aber Gott Gefallen hat an der Taufe der jungen Kinder, zeigt er damit an, dass er vielen, so in der Kindheit getauft sein, den heiligen Geist hat gegeben; denn es sind viel heiliger Leute in der Kirchen gewesen, die nicht anders getauft sein.“ (Apologie der Konfession, Ap.IX.2.3)
„Die Wiedertäufer [deren Lehre von der evangelischen Kirche verworfen wird]... führen ... solche Lehre, die weder in der Kirche noch in der Polizei noch in der Haushaltung zu dulden noch zu leiden: ... [nämlich] Dass die Kinder nicht sollen getauft werden, bis sie zu ihrem Vorstande kommen und ihren Glauben selbst bekennen könnten. [Und] Dass der Christen Kinder darumb, weil sie von christlichen oder gläubigen Eltern geboren, auch ohne und vor der Taufe heilig und Gottes Kinder seien.“ (Konkordienformel, XII.2.7.8)
„Ist doch die Taufe unser einziger Trost und Eingang zu allen göttlichen Gütern ... Der Täufer spreche: ´Fahr aus Du unreiner Geist und gib Raum dem heiligen Geist.`“ (Martin Luther, Kleiner Katechismus, S.537f.9-11; vgl. die Schrift „Was ist lutherisch?“ unter www.velkd.de: Die Taufe reiße nach Luther die Getauften „dem Teufel aus dem Hals“; S. 42))
„So kann ich auch rühmen, dass die Taufe kein Menschenwerk sei, sondern von Gott selbs eingesetzt, dazu ernstlich und streng geboten, dass wir uns müssen täufen lassen oder sollen nicht selig werden ... Denn in Gottes Namen getauft werden, ist nicht von Menschen, sondern von Gott selbs getauft werden; darum ob es gleich durch des Menschen Hand geschicht, so ist es doch wahrhaftig Gottes eigen Werk, daraus ein iglicher selbs wohl schließen kann, dass es viel höher ist denn kein Werk, von einem Menschen oder Heiligen getan. Denn was kann man für Werk größer machen denn Gottes Werk?“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.692f.6.10)
„Darum fasse es aufs allereinfältigst also, dass dies der Taufe Kraft, Werk, Nutz, Frucht und Ende sei, dass sie selig mache ... Selig werden aber weiß man wohl, dass nichts anderes heißet, denn von Sunden, Tod und Teufel erlöset in Christus´ Reich kommen und mit ihm ewig leben. Da siehest Du abermal, wie teuer und wert die Taufe zu halten sei, weil wir solchen unaussprechlichen Schatz darinne erlangen.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.695f.24-26)
„Wer die Taufe verwirft, der verwirft Gottes Wort, den Glauben und Christum, der uns dahin weiset und an die Taufe bindet.“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.697.31)
„Darümb bleibt die Taufe immerdar stehen“ (Martin Luther, Großer Katechismus, S.706.77)
Auch in der jüngsten evangelischen Bekenntnisschrift aus dem Jahr 1973 wird diese Tauflehre bestätigt. Darin heißt es:
„Die Taufe wird im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen. In ihr nimmt Jesus Christus den der Sünde und dem Sterben verfallenen Menschen unwiderruflich [Unterstreichung von uns] in seine Heilsgemeinschaft auf ...“ (Leuenberger Konkordie 2a, 1973, zit. nach http://www.ekd.de/bekenntnisse/143.html)
Die meisten evangelischen Eltern beugen sich diesen Aussagen und lassen ihre Kinder möglichst früh, meist wenige Wochen nach der Geburt, taufen. Nach herrschender Meinung reicht hierfür ihr Erziehungsrecht aus, obwohl die Taufe nach evangelischer Lehre den Täufling in unauflöslicher und unwiderruflicher Weise bindet.
Die Eingliederung des Täuflings in die evangelische Kirche ist also unwiderruflich (vgl. hierzu auch von Campenhausen, Hdb.d.Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Berlin 1994, S.759 f), weshalb sich die Kirche auch weigert, Ausgetretene aus dem Register der Getauften zu löschen.
Und was den unterschwelligen Druck betrifft, der auf den Eltern lastet, wirkt auch noch nach, dass der bis heute hoch verehrte Reformator der evangelischen Kirche, Philipp Melanchthon, die Hinrichtung aller Eltern bzw. Menschen forderte, welche ihre Kinder nicht als Säuglinge taufen lassen wollten. In seinem Gutachten für die Universität Wittenberg formulierte der Reformator Melanchthon wie folgt:
„Kindertaufe, Erbsünde ... dieweil diese Artikel auch wichtig sind, denn es ist wenig daran gelegen, die Kinder aus der Christenheit zu werfen und in einen ungewissen Stand zu setzen, ja zur Verdammnis zu bringen ... Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel [bei den Andersgläubigen] sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden.“
(Philipp Melanchthons Gutachten „Ob christliche Fürsten schuldig sind, der Wiedertäufer unchristliche Sekte mit leiblicher Strafe und mit dem Schwert zu wehren“, 1536; Tomos 8, S.383 ff;)
Zwar sind solche Hinrichtungs-Forderungen der evangelischen Reformatoren gegenüber Andersdenkenden in unserer Rechtsordnung nicht mehr durchsetzbar. Doch erleiden bis heute kirchliche Mitarbeiter Sanktionen, die z.B. ihre Säuglinge noch nicht taufen lassen möchten. Dies zeigt u.a. das Beispiel eines evangelischen Jugend-Diakons in Würzburg im Jahr 1989, der aufgrund seiner Entscheidung für einen „Taufaufschub“ bei seinem Kleinkind nicht mehr in der Jugendarbeit seiner Kirche tätig sein durfte. Er hatte sich nur gewünscht, dass seine Tochter alt genug sein sollte, um die an ihm vollzogene Kirchenhandlung bewusst erleben zu können. (Leserbrief in: Evangelisches Sonntagsblatt Nr. 30, 23.7.1989 unter Bezugnahme auf einen Artikel in Nr. 26/1989)
Und der Gründervater der evangelischen Kirche, der Reformator Martin Luther, forderte sogar dann die Todesstrafe für Menschen, wenn sie sich nicht der Ordnung der Kirche unterwerfen wollen. Und zwar selbst dann, wenn sie aus Luthers Sicht das Richtige lehren. So schrieb Martin Luther:
“... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel vom Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl [der Kirche] ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans heißt (= dem Henker).“(Der 82. Psalm durch D. M. L., geschrieben und ausgelegt Anno 1530, Tomos 5, S. 74 b ff.)
Die Wahrheit kommt ans Licht:
Und als einige der Kläger in den vergangenen Wochen im Namen der Urchristen zwei Offene Briefe an den EKD-Ratsvor-sitzenden Bischof Dr. Wolfgang Huber geschrieben hatten, warteten sie vergeblich auf eine Antwort des Bischofs. Schließlich schrieb der „Sektenbeauftragte“ der EKD, Pfarrer Matthias Pöhlmann: „Die Offenen Briefe spiegeln einen Fanatismus wider, der sich in einer massiven Kirchenaggressivität ergeht. (Materialdienst der EZW. Nr. 10/2009, S.388-390).
Doch diese Beurteilung ist nur die Widerspiegelung von Martin Luther bzw. die Projektion des Verhaltens von Martin Luther auf andere. Und es ist einmal mehr der Beweis, dass der Luther-Geist sie treibt.
Die Wahrheit ist für die evangelische bzw. die lutherische Kirche aggressiv. Und wer Näheres darüber erfahren möchte, wie der Luther-Geist durch die evangelische bzw. lutherische Kirche wirkt, der möge das Buch lesen: „Des Satans alte Kleider“ (Anlage 2), in dem die Verächtlichmachung und Diskriminierung von Kirchenaussteigern durch kirchliche Beauftragte über mehr als 30 Jahre geschildert wird. Über dieses Buch schreibt der lutherische Sektenbeauftragte Michael Fragner, es enthalte nichts Neues. Daraus folgt, dass solche unanständigen Aktivitäten für die lutherische Kirche nicht neu sind, sondern offenbar normal. Was kann man dann von einem solchen Lutheristen erwarten in Bezug auf Anstand, Moral, Ethik, Benehmen und Stil?
So ist es nicht erstaunlich, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich der „Sektenbeauftragte der EKD“, Matthias Pöhlmann, über Menschen beschwert, die die Wahrheit sagen, während gleichzeitig bekannt wird (ARD-Tagesschau vom 7.10.2009), dass in eben dieser Institution Verbrecher Tausende von schweren Verbrechen an Kindern begangen haben, die in ihren Auswirkungen von erfahrenen Fachleuten teilweise sogar als Seelenmord bezeichnet werden.
In jener Woche hat sich die Bischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Frau Käßmann, öffentlich für Kinderschändungsverbrechen, die in den 50-iger, 60-iger und 70-iger Jahren von Mitarbeitern der evangelischen Kirche in Niedersachsen in Heimen verübt wurden, entschuldigt. Es wird vermutet, dass über eine Million Kinder in Deutschland in den 50-iger, 60-iger und 70-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Opfer von Kindsmisshandlung und sexuellem Missbrauch wurden.
Die Kirchen beider Konfessionen haben die moralische Rechtfertigung und die pädagogischen Leitlinien geschaffen, auf deren Fundament die Heimerzieher ihre Verbrechen verübt haben. Die Gewalt an Kindern in Heimen basierte auf einem seit langem etablierten System. Eine um die Jahrhundertwende ausgeklügelte und menschenverachtend fortentwickelte Straf- und Besserungspädagogik war die Grundlage ihrer Arbeit. Selbst 8- und 9-Jährige sollten mit härtesten körperlichen Strafen erzogen werden. Dieses Konzept wurde bis in die 60-iger und 70-iger Jahre des 20. Jahrhunderts durchgeführt. Manche Strafen grenzten an Folter:
  • „In eine Badewanne mit kaltem Wasser setzen und gewaltsam untertauchen;
  • eiskalt duschen und nass, frierend und nackt still stehen müssen – bisweilen über eine Stunde lang;Kniebeugen mit ausgestreckten Händen, auf denen Bibeln liegen. Schläge mit dem Riemen auf die Hände, sobald eine Heilige Schrift dabei herunterfällt;
  • vor dem Teller mit erbrochenem Essen sitzen bleiben müssen und durch wiederholte Schläge auf den Kopf gezwungen werden, das Erbrochene vollständig aufzuessen;
  • beim Erbrechen in die Kloschüssel den Kopf des Jugendlichen herunterdrücken und abziehen;
  • die Hände auf dem Rücken fesseln und die Jugendlichen im Keller mit einer Halsschlaufe an einen Wandhaken hängen, so dass die Schlaufe beim Zusammensacken nach stundenlangem Stehen würgt.“
Dies sind nur einige wenige Beispiele, zitiert aus dem Buch von Peter Wensierski: „Schläge im Namen des Herrn“ (Anlage 3). Die Tragweite dieser Vorfälle kann man auch anhand der Literaturliste aus diesem Buch erahnen, die wir in Kopie beilegen (Anlage 4).
Die Mitglieder des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. haben sich an die beiden obersten Repräsentanten der beiden Großkirchen hierzulande gewandt – an den ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und den Ratsvorsitzenden der EKD, Bischof Wolfgang Huber, von beiden erhielten sie keine Antwort.
Die Beweise gegen die evangelische Kirche sind erdrückend. Warum können sich diese beiden hohen Herren eigentlich zu keinem Wort der Entschuldigung durchringen? Bischof Huber beendet in diesen Tagen seinen EKD-Ratsvorsitz und geht dem Vernehmen nach dann nach Südafrika – warum wohl? Wird ihm der Boden in Deutschland zu heiß? Könnte möglicherweise hier noch etwas zutage gefördert werden, dem er sich nicht mehr stellen will?
Werden bei der Schilderung der Vorfälle in den Heimen nicht auch Erinnerungen an das verbrecherische Verhalten der evangelischen Kirche gegenüber Behinderten und Kindern während der Nazizeit wach?

Ernst Klee und Gunnar Petrich schildern in ihrem Film „Alles Kranke ist Last“, der am 26.7.1988 im Auftrag des Hessischen Rundfunks in der ARD gezeigt wurde (vgl. auch das gleichnamige Buch, Frankfurt 1983), dass die kirchlichen Einrichtungen die Behinderten, darunter viele Kinder, nicht nur zu Tausenden zur Ermordung an die staatlichen Behörden ausgeliefert haben (z.B. aus Neuendettelsau in Bayern), sondern die evangelischen Anstaltsleiter selbst redeten bereits 1931 auf ihrer Eugenik-Fachkonferenz in Treysa „weniger von der Heilung Behinderter als von der Vernichtung ‚lebensunwerten’ Lebens“. Wobei es dabei nicht nur um Schwerstbehinderte ging, sondern auch um Leichtbehinderte, darunter Tausende von Kindern, die untereinander fröhlich spielen konnten, wie Filmdokumente bis heute beweisen.
So erklärte der Leiter des Referates „Gesundheitsfürsorge“ beim Centralausschuss der Inneren Mission, Dr. Hans Harmsen: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschenleben zu vernichten, Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigsten Existenzen?“
Auch wenn die verantwortlichen Leiter der evangelischen Einrichtungen 1931 letztlich „nur“ die Zwangssterilisierung Behinderter forderten, so wurde in den Kirchendebatten doch auch der Boden für die spätere Ermordung der Behinderten durch die Nationalsozialisten bereitet – zu einem großen Teil ebenfalls überzeugte Protestanten oder Katholiken.
Soweit die Schilderungen aus dem Film von Ernst Klee und Gunnar Petrich.

Bezeichnet man eine Organisation, in der so lang und fortgesetzt Verbrechen begangen werden, nicht im normalen Sprachgebrauch sogar als „Verbrecherorganisation“? Manche ihrer Vertreter müssten doch eigentlich schon einen Mühlstein am Hals haben, denn Jesus, der Christus, sprach, und so steht es in der Bibel: „Wer einen von diesen Kleinen, die an Mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde.“ (Mt. 18,6). Aber da die Betroffenen Lutheristen sind und nicht „christlich“, hilft ihnen der Staat, den Mühlstein abzutragen.
Mit ihrer Vergangenheit muss die evangelische Kirche selbst fertig werden. Aber eine Organisation, die mit diesen Verbrechen an Kindern belastet ist, soll sich nicht länger „christlich“ nennen.
Wer bei all den Vorkommnissen seinen Verstand bzw. seine Vernunft bei der Beurteilung der Sachverhalte mit einschalten möchte, der wird von Martin Luther mit den Worten bedroht: „Wer ... ein Christ sein will, der ... steche seiner Vernunft die Augen aus.“ (Martin Luther, Gesamtausgabe in 25 Bänden, herausgegeben von Johann G. Walch, Concordia Publishing House St. Louis 1880-1910, Band V, S. 452)
Oder: Die Vernunft „ist die höchste Hur, die der Teufel hat.“(Weimarer Ausgabe der Lutherschriften A 51, 126; vgl. 10 I,1.326;18,164; 24, 182)
Im Gegensatz dazu wird auch hier bereits über den jugendlichen Jesus in der Bibel berichtet: „Und alle, die Ihm zuhörten, verwunderten sich über Seinen Verstand und Seine Antworten.“ (Lukas 2, 47)
Der Aggressor Luther hingegen hatte gemäß diesen seinen eigenen Forderungen keine Vernunft, und deshalb ging er auch gegen die Urchristen seiner Zeit vor. So beschimpfte er etwa die Zwickauer Propheten mit den Worten: „Euren Geist hau ich auf die Schnauzen.“ (1520 gegen die Zwickauer Propheten; zitiert nach Walter Nigg, Prophetische Denker, Rottweil 1986, S. 87)

II. Die Legitimation der Kläger

1. Trotz der kirchlichen Verfolgungen aller urchristlichen Bewegungen, die sich unmittelbar auf Jesus von Nazareth beriefen und die kirchliche Verdrehung von dessen Lehre ablehnten, von den Markioniten über die Katharer und Bogumilen bis zu den Waldensern und Täufern, ist in unserer Zeit erneut eine urchristliche Bewegung entstanden. Ihre Lehre besteht nicht aus Dogmen, Zeremonien und Hierarchien, wie sie die Kirchen verkünden und praktizieren; ihr Herzstück ist die Bergpredigt. Ein Glaube, der zur Umsetzung der Bergpredigt und der Zehn Gebote im Alltag führt - nach den Prinzipien der Gleichheit, der Freiheit, der Einheit, der Brüderlichkeit und daraus resultierend der Gerechtigkeit.
Inzwischen wurde das Urchristentum von heute zu einer weltweiten Bewegung. Sie kennt keine festen Mitgliedschaften; lediglich für den Rechtsverkehr haben sich in den einzelnen Ländern Rechtsträger gebildet, die den Namen der Gemeinschaft tragen, Veranstaltungen organisieren und das Schrifttum verbreiten. Der Träger der gesamten Glaubensgemeinschaft ist der in Deutschland ansässige Verein „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit e.V.“. Die Kläger zu 1), 3), 4), 5) und 6) sind Mitglieder des Vorstands dieses Vereins und insofern im besonderen Maße Repräsentanten der Urchristen.
2. Im Namen der Freiheit der Christen, die der freiheitlichen Lehre des Jesus von Nazareth folgen, wenden sich die Kläger gegen die oben geschilderte zwangsweise Rekrutierung von Menschen als Mitglieder der evangelischen Organisation. Die Kläger erleben gegenwärtig, dass sich die Beklagte sogar weigert, die Ausgetretenen aus den Kirchenbüchern zu streichen. Die kirchliche Organisation krallt sich in den Seelen ehemaliger Mitglieder durch Urkunden fest, was für die Kläger ein weiterer Grund ist, die unchristliche Haltung der Beklagten anzuprangern.
Diese Vereinnahmung erfolgt nicht nur durch den einmaligen Zwangsakt der Säuglingstaufe, sondern wirkt im Anschluss hieran das ganze Leben lang fort, denn ein Kirchenaustritt kann nach Auffassung der Beklagten lediglich die äußere Kirchenmitgliedschaft beenden (Art.2 Abs.3 BayKirchStG). Die Fähigkeit zur Abgabe der Austrittserklärung richtet sich nach dem Reichsgesetz über die religiöse Kindererziehung v.15.7.1921 (RGBl, S.939, 1263), das einem Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahrs die Entscheidung über seine Konfessionszugehörigkeit einräumt (§ 5 Satz 1). In Bayern tritt aufgrund von Art.137 Abs.1 BV anstelle des 14. Lebensjahrs das vollendete 18. Lebensjahr.
Die Wahrnehmung der nunmehr bestehenden Austrittsmöglichkeit würde einen Kraftakt erfordern, der viele Jugendliche von vornherein davon abhält, diesen Schritt ernsthaft ins Auge zu fassen: Viele Jahre über wurde ihnen im Religionsunterricht und in Ergänzung dazu in besonderen Unterweisungen zur Konfirmation ein Glaube nahegebracht, der den Kirchenaustritt mit dem Verlust des Seelenheils in Verbindung bringt.
So heißt es wörtlich in den Evangelischen Bekenntnisschriften: „Auch wird gelehret, dass unser Herr Jesus Christus am jungsten Tag kummen wird, zu richten und alle Toten auferwecken, den Glaubigen und Auserwählten ewigs Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Helle und ewige Straf verdammen.“(Augsburger Konfession, CA XVII)
Und die Abwendung von der Kirche führt nach evangelischem Selbstverständnis automatisch in den Unglauben und in die Gottlosigkeit bzw. ist bereits ein Ausdruck davon. Wie bereits erwähnt, gilt in der evangelisch-lutherischen Kirche dabei bis heute, "dass der freie Wille und Vernunft in geistlichen Sachen nichts vermag" (Apologie XVIII). Nötig dafür sei der "heilige Geist", wozu es nun aber unbedingt die Institution Kirche und ihre Dienstleistungen brauche. Denn um den "heiligen Geist" zu bekommen, hätte Gott nach kirchlicher Lehre "das Predigtamt eingesetzt, Evangelium und Sakrament [ge]geben, dadurch er als durch Mittel den heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo und w(e)[a]nn er will, in denen, so das Evangelium hören, wirket ..." (Augsburger Konfession, CA V)
Der Mensch könne also nach evangelisch-lutherischer Lehre ohne kirchliche Taufe, ohne Predigt des Pfarrers und ohne kirchliches Abendmahl den "heiligen Geist" nicht vermittelt bekommen. Diesen Geist brauche er aber, damit er in ihm wiederum den Glauben bewirke, der notwendig (!) sei, um gerettet und nicht ewig verdammt zu werden.
Die Schlussfolgerung daraus ist: Eine Loslösung von diesem Glaubenssystem, z.B. durch einen Kirchenaustritt, würde ihn in die ewige Katastrophe führen, nämlich „in die Helle und ewige Straf“. So wird der Mensch an die Kirche gekettet.
Der Taufzwang und das Festhalten der zwangsweise erworbenen Mitglieder durch Drohungen mit ewigen Höllenqualen widerspricht dem freiheitlichen Geist des Jesus, des Christus, der sagte: „(Zuerst) lehret und (dann) taufet.“ Die Zwangstaufe widerspricht außerdem der Religionsfreiheit gem. Art.4 GG, Art.9 EMRK, die die freie Religionswahl einschließt, die durch den Mechanismus der Säuglingstaufe und der späteren Androhung von Sündenstrafen im Fall des Austritts äußerst erschwert bzw. ausgeschlossen wird. Und schließlich widerspricht die mit der Zwangstaufe verbundene geistige Vergewaltigung von Säuglingen der Menschenwürde i.S.v. Art.1 Abs.1 GG.
Dass hieran bislang kein Anstoß genommen wird und die Betroffenen sich damit abspeisen lassen, dass für den unmündigen Täufling ja dessen Eltern gehandelt hätten, ist lediglich darauf zurückzuführen, dass man sich an dieses mittelalterliche System und die furchtbare Drohbotschaft im Rahmen einer langen Tradition gewöhnt hat. In Wirklichkeit handelt es sich um eine menschenrechtswidrige Tradition, gegen die freie Christen aufstehen, ähnlich wie freie Bürger seinerzeit gegen Sklavenhandel und die Rassentrennung aufstanden.

III. Kein kirchliches Internum

1. Die Namensanmaßung
Die Beklagte behauptet von sich, Kirche Jesu Christi zu sein. Wörtlich heißt es dazu in der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers: „Der Auftrag Jesu Christi zur Verkündigung des Evangeliums ist für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers verpflichtend. Grundlage der Verkündigung in der Landeskirche ist das in Jesus Christus offenbar gewordene Wort Gottes, wie es in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes gegeben und in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist.“
Im übrigen ist es gerichtsbekannt, dass sich die Beklagte als „christlich“ bezeichnet und auf Jesus von Nazareth beruft. So spricht man in der evangelischen bzw. lutherischen Kirche im Glaubensbekenntnis auch den Satz: „Ich glaube an die heilige christliche Kirche.“ Deswegen gelten in der Öffentlichkeit die evangelischen Kirchen allgemein auch als „christliche“ Kirchen.
2. Das Wirken nach außen
Als solche wirkt die evangelisch-lutherische Kirche auch auf die Öffentlichkeit ein. Zum Selbstverständnis der evangelischen Kirche gehört ein „Öffentlichkeitsauftrag“, ja sogar ein „Wächteramt“, das sie zur Durchsetzung des „christlichen Glaubens“ wahrnimmt (vgl.z.G. Schlaich, Der Öffentlichkeitsauftrag der Kirchen, in: Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd.2, 2. Aufl., 1995, S.131 ff, 157). Die Beklagte nimmt ihren Öffentlichkeitsauftrag vor allem durch Denkschriften wahr.
In der neuen Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.8.1992 findet dieser Öffentlichkeitsauftrag in Art.38 sogar seine ausdrückliche Anerkennung. Im übrigen findet er Eingang in Kirchenverträge, z.B. im niedersächsischen Kirchenvertrag (1955) und in den Kirchenverträgen von Schleswig-Holstein (1957), Hessen (1960) und Rheinland-Pfalz (1962) (vgl. Schlaich, a.a.O., S.131). Die Verfassung des Freistaats Sachsen (1992) spricht in Art.109 von der „Bedeutung der Kirchen... für die Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens.
Soweit sich die evangelische Kirche für befugt hält, „das öffentliche Leben vom Standpunkt der Religion zu begleiten und zu bewerten“ (Jeand’heur/Korioth, Grundzüge des Staatskirchenrechts, 1999, Rdnr.64), handelt sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich nach außen (vgl. Schlaich, a.a.O., S.161). Soweit dieses Handeln die Rechte Dritter berührt, sind die staatlichen Gerichte zuständig (vgl. Korioth in Maunz-Dürig, Rdnr.52 zu Art.140). Dies gilt sowohl für kirchliche Äußerungen über Dritte, als auch für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch die Kirche, durch die Dritte benachteiligt werden.

IV. Die Verletzung der religiösen Entfaltungsfreiheit der Kläger

In solchen Nachteilen können Grundrechtsbeeinträchtigungen im Schutzbereich der religiösen Entfaltungsfreiheit gem. Art.4 GG liegen.
1. Die Drittwirkung der Grundrechte
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass Grundrechtseingriffe nicht nur final und durch Befehl und Zwang, sondern auch faktisch mittelbar erfolgen können (vgl. bspw. Cremer, a.a.O., S.150, Pieroth/Schlink, Grundrechte, 22.Aufl., 2006, Rdnr.238 ff). Solche faktischen Eingriffe können nicht nur durch den Staat unmittelbar, beispielsweise durch staatliche Warnungen vor bestimmten Produkten oder staatliche Subventionierung bestimmter Tätigkeiten erfolgen, sondern auch durch die von ihm begünstigten natürlichen oder juristischen Personen, die dadurch gegenüber Mitkonkurrenten Wettbewerbsvorteile erlangen. Dass auch in diesem Bereich grundrechtliche Positionen als Grundlage von Abwehrrechten eine Rolle spielen können, ist inzwischen unstreitig. Die Grundrechte gelten im nichtstaatlichen Bereich (sei es zwischen ausschließlich privaten Akteuren oder zwischen Privaten und öffentlich-rechtlichen Körperschaften) in Form einer „mittelbaren Drittwirkung“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr. 181; Cremer, a.a.O., S.456 ff). Die Folge davon ist, dass es zu „mehrpoligen Beeinträchtigungskonstellationen“ kommt (Cremer, a.a.O., S.161; Wolfgang Roth, Faktische Eingriffe in Freiheit und Eigentum, 1994, S.298 ff). Die Grundrechtsabwehr und das Recht, die Beeinträchtigungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, richtet sich in solchen Fällen nicht nur gegen den Staat, der die Beeinträchtigung ermöglicht, sondern auch gegen den privaten oder öffentlich-rechtlichen Beeinträchtiger selbst. Je nachdem, ob die Beeinträchtigung privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich erfolgt, findet der Grundrechtschutz dann vor den Zivilgerichten oder vor den Verwaltungsgerichten statt. In jedem Fall geht es um die Überprüfung von faktischen Grundrechtseingriffen von nichtstaatlicher Seite.
Dabei wird die Bedeutung der mittelbaren Drittwirkung vor allem darin gesehen, „dass sie auch unter den Bedingungen der modernen hochkomplexen Industriegesellschaft Freiheit und Gleichheit wahren hilft. Diese setzen nämlich ... einen Zustand faktischer Symmetrie voraus, in dem jeder Bürger die gleichen Chancen der Verfolgung und Durchsetzung seiner Interessen hat. Diese faktische Symmetrie ist heute nicht nur durch die Macht des Staates, sondern auch durch die Ausübung privater, wirtschaftlicher und sozialer Macht oft beseitigt oder gefährdet.“ (Pieroth/Schlink, a.a.O., Rdnr.183)
2. Die freiheitsgefährdende Übermacht der Kirchen
Eine solche Gefährdung liegt im Verhältnis zwischen den Großkirchen und neuen religiösen Bewegungen darin, dass den Kirchen zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern vielfältige Privilegien eingeräumt und hohe Subventionen gewährt werden. Eine eindrucksvolle Übersicht dieser Privilegien und Förderungsmaßnahmen findet sich bei Czermak, Religions- und Weltanschauungsrecht, 2007, S.23 f.:
  • „Der Staat unterhält zahlreiche christliche theologische Fakultäten als Ausbildungsstätten nicht nur für Religionslehrer, sondern auch für Priester. Er finanziert sie mit Steuergeldern aller Bürger und stattet sie üppig aus (§ 17 I 4) ... Hauptsächlich in Bayern sollen die so genannten Konkordatslehrstühle (ursprünglich) der christlichen Beeinflussung der Studenten an den Erziehungswissenschaftlichen Fakultäten dienen, obwohl die Volksschulen laut BVerfG (1975) trotz ihrer irreführenden Bezeichnung ‚Christliche Gemeinschaftsschulen’ gerade nicht glaubenschristlich, sondern allenfalls mit kulturchristlichem Akzent geprägt sein dürfen (§ 17 I 5).“
  • „...“ Der Staat finanziert die gesamte Militärseelsorge sowie Gefängnis- und Polizeiseelsorge. Die Militärseelsorge (§ 17 II 1, 2) wird noch ergänzt durch den Lebenskundlichen Unterricht (§ 17 II 2 d), der von Militärpfarrern auf der Basis christlichen Glaubens von Staats wegen erteilt wird.“
  • „...“ Manche Bundesländer, insbesondere Bayern, betreiben eine dezidiert christliche Schulpolitik (§ 13 III, IV). Sogar des Kreuzsymbols, Inbegriff des christlichen Glaubens, bedienen sich Staat und Kommunen, um nicht nur Schulen und Krankenzimmer und somit Bereiche gesellschaftlich-öffentlicher Bedeutung, sondern sogar um Gerichtssäle und Ratssäle, ja sogar ein Parlament – Orte der ausschließlich säkularen öffentlichen Gewalt – damit auszustatten (§ 10 V 3).“
  • „Der Staat besoldet mit Steuergeldern auch Andersgläubiger und Konfessionsfreier Bischöfe, Domherren und andere Geistliche (§ 15 III 1 b). Er fördert großzügig Kirchentage und selbst Priesterseminare auch bei knappen öffentlichen Kassen mit allgemeinen Steuermitteln.“ (Rdnr.47)
  • Das praktische Ausmaß staatlicher Kirchensubventionen ist in seiner Dimension weithin unbekannt ... Sie sind als Teil der Kirchenfinanzierung unter Einbeziehung indirekter geldwerter Subventionen (Einnahmeverzichte des Staates) sogar bedeutsamer als die Erträge der Kirchensteuer. Die Fördermittel für kirchliche Sozialeinrichtungen sind im folgenden nicht berücksichtigt. Zur Größenordnung: Es geht etwa (Zahlenangaben aus 1999-2001) um die Finanzierung des Religionsunterrichts (1,342 Mrd. €), der staatlich-theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher Ausbildungsstätten (600 Mill. €, Niedrigstschätzung), der Militärseelsorge (27 Mill. €), der Polizei- und Gefängnisseelsorge, um die Besoldung von Bischöfen und anderen Geistlichen, um Kirchentage, Kirchenbaulasten, Bauzuschüsse aller Art (bis zum Priesterseminar), Gebührenvergünstigungen, Leistungen der Denkmalpflege, Erwachsenenbildung (insb. Akademien), Jugendarbeit, Rundfunk (kostenlose Ausstrahlung von ‚Drittsendungen’), Gerichtliche Bußgelder, ABM-Maßnahmen, Auslandsarbeit (Kultur, Entwicklungshilfe, Mission). Zusammenfassend kommt Frerk für das Jahr 2000 auf direkte Staatszuwendungen von 8,3 Mrd. € und auf staatliche Einnahmeverzichte von 10 Mrd. €. Hierzu gehören auch Steuerverzichte infolge der vollen Absetzbarkeit der Kirchensteuer von der Einkommenssteuer in Höhe von nicht weniger als jährlich 2,6 Mrd. € bzw. 3,75 Mrd. € in 2004. Diese Beträge kommen allerdings nicht den Kirchen zugute, sondern den Kirchensteuerzahlern, die dabei von allen anderen Steuerpflichtigen subventioniert werden.“
  • „Der Staat ist ungeachtet seiner immer noch nicht eingelösten Verpflichtung zur Ablösung aller 1919 bestehenden historischen Staatsleistungen einschließlich der neuen Bundesländer vertragsrechtlich eine Fülle unbefristeter finanzträchtiger Verpflichtungen neu eingegangen (§ 15 III 3 e).“
  • „Viele religiöse Minderheiten werden im Widerspruch zu wissenschaftlichen Ergebnissen pauschal als ‚Sekten’ diffamiert, durch staatliche Organe angeprangert und benachteiligt. Selbst der demgegenüber etwas ernüchternde Endbericht der einschlägigen Enquête-Kommission des Bundestags (1998) hat kirchlichen Sonderbewegungen wie dem Opus Dei, dessen totalitärer Charakter und großer Einfluss bestens erforscht ist, keine Aufmerksamkeit geschenkt.“ (Rdnr.51) „...“ „Seit den 1970-iger Jahren standen die so genannten Sekten, wie man kleinere oder vor allem fremdartige Religionsgemeinschaften gern abschätzig zu nennen pflegte, im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Man sprach gern (und oft unzutreffend) von ‚Jugendreligionen’ oder ‚Jugendsekten’, auch von Neuen religiösen Bewegungen. In Berichten und Filmen wurde, auch anhand erfundener Geschichten, erfolgreich der pauschale Eindruck erweckt, eine große Zahl dieser Gruppierungen arbeite mit menschenverachtenden Methoden des Psychoterrors, misshandele Kinder systematisch zum Zweck der Indoktrination, hindere Austrittswillige durch Drohungen am Austritt, betreibe wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und anderes mehr, so dass die Gesellschaft bedroht sei. Bereits die ungeprüfte und unberechtigte Behauptung, jemand gehöre einer ‚Sekte’ an, konnte zu dessen Existenzvernichtung führen, und staatliche Organe und kirchliche ‚Sektenbeauftragte’ schürten die öffentliche Meinung durch öffentliche Warnungen... Die Sektenbeauftragten der großen Kirchen, vornehmlich der evangelischen, nahmen ihre einflussreiche Tätigkeit zu dem Zeitpunkt auf, als die Kirchenaustrittszahlen in die Höhe schnellten und die Kirchen gerade wegen ihrer eigenen inneren Erosion die ‚Sekten’ als Konkurrenz empfanden. Es gelang ihnen, durch intensive Öffentlichkeitsarbeit den Medien, der Politik, den Bildungseinrichtungen und auch den Gerichten ihre Problemsicht zu vermitteln.“ (Rdnr.206)
All dies führt bei religiösen Minderheiten, also auch bei den Freien Christen für den Christus der Bergpredigt aller Kulturen weltweit und ihren Anhängern, also den Klägern, zur Beeinträchtigung ihrer religiösen Entfaltungsfreiheit i.S.v. Art. 4 GG. Dass sie gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirche und deren Mitgliedern schwer benachteiligt sind, ist angesichts der oben beschriebenen staatlichen Förderung offensichtlich. Auch im pluralistisch angelegten Staat des Grundgesetzes wurde die evangelische Kirche zu einem Machtfaktor in Politik und Gesellschaft und zum Meinungsführer hinsichtlich der Behandlung religiöser Minderheiten, die durch einen jahrelangen Feldzug kirchlicher Sektenbeauftragter inzwischen pauschal als „Sekten“ abqualifiziert werden. Während der Staat die kirchliche Prunk- und Machtentfaltung in öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Kirchentagen, mit Steuergeldern fördert, haben die Anhänger einer religiösen Minderheit Schwierigkeiten, auch nur einen kleinen Infostand genehmigt zu bekommen. Während der Staat der evangelischen Kirche grenzenlose Steuerprivilegien gewährt, müssen sich religiöse Minderheiten mit Hilfe von Spenden finanziell über Wasser halten und haben Schwierigkeiten, dass ihre religiösen Bestrebungen überhaupt als gemeinnützig anerkannt werden.
3. Weitere Gründe für die Klagebefugnis der Kläger
Ob die Beeinträchtigungen der religiösen Entfaltungsfreiheit rechtmäßig oder rechtswidrig sind, also nicht nur Grundrechtsbeeinträchtigungen, sondern Grundrechtsverletzungen sind, hängt – wie bei jeder Grundrechtsbeeinträchtigung - von ihrer Legitimation ab. Wenn der evangelischen Kirche zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften und deren Anhängern Privilegien eingeräumt oder Subventionen gewährt werden, weil sie als „christlich“ gilt, es aber in Wirklichkeit nicht ist, dann fehlt es an dieser Legitimation. Die staatliche Verleihung kirchlicher Privilegien und die damit einhergehende Ungleichbehandlung zu Lasten anderer Religionsgemeinschaften erfolgt dann ohne den ursprünglich maßgeblichen sachlichen Grund und ist damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung gem. Art.3 GG. Die Rechtswidrigkeit ist jedoch nicht nur dem Staat zuzurechnen, sondern auch der Kirche, wenn sie sich den Zugang zu diesen Privilegien durch unwahre Angaben erschleicht, indem sie ausdrücklich behauptet oder stillschweigend den Eindruck vermittelt, sie sei „christlich“, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht ist.
Es ist ähnlich wie bei einem beliehenen Unternehmer, der als Beliehener die Grundrechte Dritter verletzt, oder bei einem Unternehmer, der eine staatliche Förderung erfährt und bei der Nutzung dieser Förderung die gewerblichen Möglichkeiten von Mitbewerbern beeinträchtigt. Diese Verletzung findet nicht erst durch die konkrete Maßnahme des Beliehenen oder Geförderten statt, sondern bereits durch den Beleihungs- bzw. Förderungsakt (Cremer, Freiheitsgrundrechte, 2003, S.164 u.166). Erschleicht sich der Beliehene bzw. Geförderte die Beleihung bzw. Förderung, ist nicht nur der Beleihungs- bzw. Förderungsakt rechtswidrig, sondern auch das hoheitliche Handeln des Beliehenen bzw. die privatrechtliche Nutzung des Geförderten gegenüber Dritten rechtswidrig, weil eine der Voraussetzungen, die sein hoheitliches bzw. privatrechtliches Handeln ermöglichen, nicht vorliegt. Das Abwehrrecht des Drittbetroffenen richtet sich dann nicht nur gegen den beleihenden bzw. fördernden Staat, sondern auch gegen den Beliehenen bzw. Geförderten unmittelbar.
Und wenn die konkrete Gefahr besteht, dass solche grundrechtsgefährdenden Beleihungen bzw. Förderungen immer wieder erteilt bzw. erschlichen werden, dann eröffnet dies gem. Art. 19 Abs.4 GG i.V.m. § 40 VwGO die Möglichkeit, vorbeugenden Rechtsschutz im Wege einer Unterlassungsklage geltend zu machen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13.Aufl., Vorbem., § 40, Rdnr.34).
4. Der Etikettenschwindel führt zur Rechtsverletzung
4.1 Mit dem Namen „christlich“ verschafft sich die evangelische Kirche nicht nur die Möglichkeit, „christliche“ Urteile über Gesellschaft und Politik, über Andersgläubige oder Atheisten abzugeben, sondern auch die Möglichkeit, das entgegenzunehmen, was Staat und Gesellschaft im so genannten christlichen Abendland nur der Kirche zubilligt: besonders hohe staatliche Subventionen, besondere gesellschaftliche Reputation, besondere institutionalisierte Mitwirkungsrechte im staatlich-öffentlichen Bereich wie z.B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Ethikbeiräten, bei Anhörungen zu Gesetzen, Staatsempfängen und ähnlichem mehr. Für all das ist das Beiwort „christlich“ und die Berufung auf Jesus von Nazareth die Legitimationsgrundlage. Die Kirche agiert als Repräsentantin „des Christentums“, das im so genannten christlichen Abendland immer noch als besonders förderungswürdig gilt. Wäre die Beklagte keine „christliche“ Religionsgemeinschaft, würde sie nicht annähernd die gegenwärtige staatliche Förderung durch finanzielle Zuwendungen, Steuerbefreiung, politische und gesellschaftliche Privilegien erfahren. Die Annahme, es handle sich um eine „christliche Kirche“ ist eine selbstverständliche Voraussetzung dafür, dass die Beklagte die politische und gesellschaftliche Förderung erfuhr und erfährt, die ihr die gegenwärtige religiöse und weltanschauliche Vormachtstellung in Deutschland verschafft.
4.2 Wie am Beginn der Klagebegründung dargelegt wurde, nennt sich die evangelische Kirche jedoch zu Unrecht „christlich“ und beruft sich zu Unrecht auf Jesus von Nazareth.
Was „christlich“ ist und ob sich jemand auf Jesus von Nazareth berufen kann, ist eine Aussage, die sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente enthält. Anknüpfungspunkt ist die Lehre des Jesus von Nazareth.
Es gibt sicherlich Verhaltensweisen und Lehren von Religionsgemeinschaften, bei denen man darüber streiten kann, ob sie der Lehre des Nazareners noch entsprechen oder nicht. In solchen Fällen würde es sich um Wertungen innerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums handeln. Zur Tatsachenbehauptung wird eine Wertung jedoch jedenfalls dann, wenn sie „außerhalb eines vertretbaren Beurteilungsspielraums“ liegt (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5.Aufl., Kap.4, Rdnr.78).
Das ist hier der Fall: Die oben geschilderte Verhaltensweise und Lehre der Beklagten hat mit der Lehre des Nazareners offensichtlich nichts mehr zu tun, sondern steht in diametralem Gegensatz zu ihr. Deshalb ist die Behauptung der Kirche, sie sei „christlich“ und würde sich zu Recht auf Jesus von Nazareth berufen, eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Da sie diese Tatsachenbehauptung entweder ausdrücklich oder stillschweigend permanent aufstellt und sich dadurch die oben geschilderten staatlichen Vorteile erschleicht, durch die religiöse Konkurrenten, insbesondere auch die Kläger, massive Nachteile erleiden, können diese Unterlassung dieser unwahren Behauptung verlangen.

V. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Jesus von Nazareth

1. Der Schutz des Lebensbildes
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkt der Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den Tod eines Menschen hinaus, denn die schutzwürdigen Werte der Persönlichkeit überdauern die Rechtsfähigkeit ihres Subjekts, die mit dem Tod erlösche. Dies gelte insbesondere bei Beachtung der Wertordnung des Grundgesetzes, dessen "Schutz der Menschenwürde keine zeitliche Begrenzung auf das Leben des Menschen erkennen lässt" (vgl. im einzelnen BGHZ 50,136 ff, sowie BGHZ 107, 391; ferner Palandt, Rdnr.179 a).
Nach dieser Rechtsprechung gehört zum Allgemeinen Persönlichkeitsschutz auch der Schutz des Lebensbildes, so dass gegen grobe Entstellungen dieses Bildes Unterlassungsansprüche auch postmortal gegeben sind.
Die Wahrnehmung dieses Persönlichkeitsschutzes kommt zwar in erster Linie den von Verstorbenen zu Lebzeiten Berufenen zu. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommen darüber hinaus auch "die nahen Angehörigen des Verstorbenen in Betracht, die durch die Verunglimpfung eines verstorbenen Familienmitglieds oftmals selbst in Mitleidenschaft gezogen werden" (vgl. BGHZ 50,140, wo der BGH den Kreis der Wahrnehmungsberechtigten ausdrücklich offen ließ.)
Auch eine Befristung für die Geltendmachung des Persönlichkeitsrechts Verstorbener ist nicht gegeben. Entscheidend ist, "dass der Wahrnehmungsberechtigte ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis dartun kann", das "in dem Maße schwindet, in dem die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst". (a.a.O., S.140)
2. Im Falle von Jesus von Nazareth ergibt sich hieraus folgendes:
2.1 Eine Befristung in dem vom BGH umschriebenen Sinn ist bis heute nicht eingetreten: Jesus Christus gilt als der Begründer des Christentums, als der Namensgeber des "christlichen Abendlands" und aller, die sich „christlich“ nennen, also insbesondere der Kirchen und eines Teils der Parteien. Man kann also sicherlich nicht davon sprechen, dass in seinem Fall "die Erinnerung an den Verstorbenen verblasst" sei. Somit besteht der Schutz seines Lebensbildes fort.
2.2 Die Geltendmachung dieses Schutzes scheitert auch nicht daran, dass kein "naher Angehöriger" im herkömmlichen Sinne, also ein leiblicher Verwandter, ausfindig zu machen ist. Die Ratio der Angehörigeneigenschaft, auf die der Bundesgerichtshof abstellt, besteht darin, bei Ermittlung der "Wahrnehmungsberechtigung" an die Nähe der zu schützenden Persönlichkeit und das Eigeninteresse des den Schutz geltend Machenden anzuknüpfen. Dieses Interesse liegt normalerweise bei den leiblichen Verwandten. Es ist aber auch bei Menschen anzunehmen, die sich die zu schützende Persönlichkeit als Vorbild ihrer gesamten Lebensführung gewählt haben. Bei der Geltendmachung des Persönlichkeitsschutzes von Jesus aus Nazareth liegt dies sogar besonders nahe, da er die geistige Verbundenheit bekanntlich für weit wichtiger hielt, als verwandtschaftliche Bindungen. Erinnert sei erneut an seine Reaktion, als ihn seine Mutter und seine Brüder suchten: "Wer ist meine Mutter und meine Brüder? Und er sah rings um sich auf die, die um ihn im Kreise saßen, und sprach: 'Siehe, das ist meine Mutter und meine Brüder! Wer Gottes Willen tut, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.'" (Mt.3,31 ff)
2.3 Diese geistige Verwandtschaft als Voraussetzung für die Geltendmachung des postmortalen Persönlichkeitsrechts Jesu gewährleistet auch, dass diese Klagebefugnis nicht jedermann im Sinne einer Popularklage zuwächst, der sich einfach auf Jesus von Nazareth beruft. Entscheidend ist, dass es sich um jemanden handelt, der nachweisbar an eine Lehre glaubt, die der Lehre des Nazareners entspricht, und der nachweisbar bestrebt ist, diese Lehre im Alltag umzusetzen.
2.4 Dies trifft auf die Kläger zu.
Sie folgen dem „Glaubens- und Lebensbekenntnis der Urchristen im Universellen Leben“, das gem. § 2 Abs.2 Bestandteil der Satzung des Trägervereins der Glaubensgemeinschaft ist (Anlage 5). Es knüpft an alle wesentlichen Punkte der Lehre Jesu an, wie sie oben stichwortartig wiedergegeben ist und schließt all das aus, was die Großkirchen im Lauf von Jahrtausenden bzw. Jahrhunderten an Dogmen und Ritualen entwickelt haben, die im Gegensatz zur Lehre Jesu stehen. Diese Übereinstimmung ist durch einen Textvergleich zwischen den wichtigsten Lehrsätzen des Jesus von Nazareth und dem Text des urchristlichen Glaubensbekenntnisses einer richterlichen Nachprüfung zugänglich.
Die Kläger glauben nicht nur an die Lehren der Urchristen im Universellen Leben, sondern haben es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, danach zu leben und bei der Verbreitung dieser Lehren mitzuhelfen.
Die Kläger und alle, die den Willen Gottes tun, sind deshalb legitimiert, das postmortale Persönlichkeitsrecht des Jesus von Nazareth, der ihr Vorbild ist, geltend zu machen.
In diesem Sinne wehren sie sich gegen die massive Verfälschung der Lehren und des Lebensbildes des großen Menschheitslehrers Jesus von Nazareth. Die Beklagte hat Seine göttliche Lehre in das absolute Gegenteil verkehrt. Vor allem die Bergpredigt wurde verfälscht bzw. so relativiert, dass sie im Alltag der Menschen keine entscheidende Rolle mehr spielt, sondern als nicht realisierbare Utopie gilt. Damit wurde die zentrale Botschaft des Christentums verfälscht. Die Goldene Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ wurde praktisch abgeschafft, zugunsten eines Krieges aller gegen alle, der zu einer Zivilisation führte, die heute am Abgrund steht und an einem Gott verzweifelt, den die Kirche als strafenden Gott beschrieb. Aus der Frohbotschaft des Jesus von Nazareth wurde eine Drohbotschaft satanischer Herkunft.
Wie krass der Etikettenschwindel ist, den die Beklagte mit der Lehre des Jesus von Nazareth betreibt, mögen einige analoge Beispiele verdeutlichen: Wie wäre es,
  • wenn man dem Dalai Lama nachsagen würde, er habe zum bewaffneten Widerstand gegen alle aufgerufen, die nicht seinen Glauben teilen?
  • wenn man über Nelson Mandela behaupten würde, er habe die schwarze Bevölkerung seines Landes dazu aufgefordert, alle Weißen umzubringen – mit dem Ruf „Gott will es!“?
  • wenn man über Martin Luther King behaupten würde, er habe dazu aufgerufen, alle weißen Amerikaner zu versklaven, die sich nicht seinem Willen unterordnen, indem sie sich und ihre Kinder von Voodoo-Priestern zwangstaufen lassen?
  • wenn man Willy Brandt nachsagen würde, er habe erklärt, die Versöhnung mit anderen Ländern sei ein schwerwiegender Fehler?
Wenn man der evangelischen Kirche erlauben würde, sich „christlich“ zu nennen bzw. sich auf „Jesus Christus“ zu berufen, und damit ihre Taten in der Geschichte also ausblenden würde, wäre das nicht ähnlich, wie wenn man bei dem Namen Adolf Hitler nur an Autobahnen denken, seine Verbrechen aber verdrängen würde?
Das sind nur einige Beispiele und Analogien, um das Ausmaß des Etikettenschwindels mit der Bezeichnung „christlich“ zu verdeutlichen, des skandalösen Schwindels, der mit der Lehre des Jesus von Nazareth bis zum heutigen Tag betrieben wird. Das alles ist Täuschung der Menschen durch gezielte Desinformation. Das ist der satanische „Trick“ des Gegenspielers Gottes.
Beim Dalai Lama, bei Nelson Mandela, bei Martin Luther King und bei Willy Brandt würden massive Entstellungen ihres Lebens- und Persönlichkeitsbildes allgemeine Empörung auslösen. Bei Jesus, dem Christus, lässt die Gesellschaft es gleichgültig zu. Warum?
Die Kläger, Repräsentanten der Urchristen von heute, wollen es nicht länger zulassen und verlangen deshalb Unterlassung im Sinne der vorliegenden Klage.
 

Dr. Sailer                                                                Dr. Hetzel
Rechtsanwalt                                                           Rechtsanwalt 
   
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